AG Ludwigslust, Az.: 5 C 31/13, Urteil vom 28.05.2014 I1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.143,94 € zuzüglich Jahreszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 72,94 € seit dem 31.08.2011 sowie aus 119,00 € jeweils seit dem 01.10.2011, seit dem 31.10.2011, seit dem 01.11.2011, seit dem 31.12.2011, seit dem 31.01.2012, seit dem 01.03.2012, seit dem 31.03.2012, seit dem 01.05.2012 und seit dem 31.05.2012 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird […]
LG Berlin, Az.: 6 O 89/14, Urteil vom 09.09.2014 1. Die einstweilige Verfügung vom 28. März 2014 wird insoweit bestätigt, als der Antragsgegnerin untersagt worden ist, eines oder mehrere der dort wiedergegebenen Produktbilder im Zusammenhang mit den Angeboten bei „…Shopping“ öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. 2. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. 4. Das […]
OLG Hamburg, Az.: 1 U 84/14, Urteil vom 26.09.2014 1. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.03.2014, Geschäftsnummer 304 O 312/13 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 5.000,00 € seit dem 30.06.2012 und auf weitere 1.000,00 € seit dem 08.02.2014 zzgl. 198,45 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Beklagte zu tragen. 3. Das […]
LG Tübingen, Az.: 7 O 490/13, Urteil vom 26.09.2014 1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg – Zentrales Mahngericht – vom 28.10.2013 (Az.: 13-77286174-0-7 N) wird aufrechterhalten. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden. Streitwert: 16.500 € Tatbestand Der Kläger verlangt vom […]
AG Koblenz, Az.: 411 C 250/14, Urteil vom 09.01.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. 4. Der Streitwert wird auf 3.879,80 […]
AG Bielefeld, Az.: 42 C 656/14, Urteil vom 07.05.2015 Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Streitwert wird auf bis zu 1.000,00 EUR festgesetzt. Tatbestand Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen unerlaubter […]
Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Anschlussnutzung durch Dritte AG München, Az.: 155 C 23521/13, Urteil vom 10.06.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden […]
LG Frankenthal, Az.: 6 S 62/15, Beschluss vom 16.07.2015 Gründe I. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. 1. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ZPO). Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten (§ 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO). […]
AG Saarbrücken, Az.: 121 C 135/15 (09), Urteil vom 14.10.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerseite. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerseite kann die vorläufige Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagtenseite leistete zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Tatbestand 1. Die Parteien streiten um Abmahnkosten und Schadenersatz wegen Eingriffs in dem Urheberrecht […]
LG Bielefeld, Az.: 20 S 132/15, Beschluss vom 13.01.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass der Berufung der Klägerin gegen das am 02.04.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg zukommt. Gründe I. Weder beruht die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO), noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO). Das Amtsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Etwaige Ansprüche […]
AG Charlottenburg, Az.: 211 C 213/15, Urteil vom 18.02.2016 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2015 Zug um Zug gegen Übergabe der Uhr „…“ zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 […]
AG Frankenthal, Az.: 3a C 299/15, Urteil vom 16.03.2016 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten mit ihrer am 9.1.2016 zugestellten […]
LG Saarbrücken, Az.: 7 S 12/15, Urteil vom 22.03.2016 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.04.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lebach – 13 C 308/14 (71) – aufgehoben. 2. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens – an das Amtsgericht Lebach zurückverwiesen. 3. Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 5. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. […]
LG Hamburg, Az.: 312 O 211/15, Urteil vom 29.03.2016 I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 200,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2015 zu zahlen. II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. III. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils […]
LG Leipzig, Az.: 5 S 450/15,Urteil vom 24.08.2016 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Leipzig 07.08.2015 – Az.: 106 C 219/15 – abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.06.2013 sowie 506,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 28.06.2013 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die […]
LG Berlin, Az.: 15 S 50/15, Urteil vom 20.09.2016 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10. September 2015 – 210 C 162/15 – geändert: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.106,- EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Mai 2015 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. […]
AG Saarbrücken, Az.: 121 C 197/15 (09), Urteil vom 14.12.2015 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 100 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.1.2014 zu zahlen. 2. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 89%, der Beklagte zu 11%. 3. Das Urteil ist für beide Seiten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in […]
AG Brandenburg, Az.: 31 C 213/14, Urteil vom 08.03.2016 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 609,76 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 12,50 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2013 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 66% zu tragen. Der Beklagte hat von den Kosten des Rechtsstreits 34% zu tragen. 4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die […]
OLG Schleswig-Holstein, Az.: 6 W 6/16, Beschluss vom 14.06.2016 Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung des Landgerichts in der Fassung des Beschlusses vom 9.2.2016 geändert. Der Streitwert für die Zeit bis zum 17.9.2015 wird auf 16.850 € festgesetzt. Im Übrigen bleibt der Beschluss unverändert. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen und weltweiten Lizenz für den Betrieb des Computerspiels „D“, das im September 2011 auf […]
LG Frankenthal, Az.: 6 O 134/16, Beschluss vom 15.06.2016 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. 3. Der Gegenstandswert wird auf 10.000.- € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin macht einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Zugänglichmachung des Musikalbums „Kontor Top of the Clubs Vol. 70“ geltend, dessen Hersteller, die K. GmbH, ihr die entsprechenden Rechte eingeräumt habe. Sie trägt vor, dass oben genanntes Album […]
Urteile und Rechtstipps aus dem Internetrecht
Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!