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Filesharing & Urheberrechte

Wissenswertes zum Urheberrecht und zum illegalen Filesharing in Kürze

Das Urheberrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsbereichen im gesamten Internet, da es in diesem Rechtsbereich die mit Abstand meisten gerichtlichen Streitigkeiten gibt. Durch das Urheberrecht wird sowohl das geistige als auch das tatsächliche Eigentumsrecht des sogenannten „Contents“ geregelt. Zwar ist es ein Faktum, dass im Internet jeglicher Content tatsächlich frei verfügbar ist, doch bringt dieses Faktum nicht auch automatisch ein „Nutzungsrecht“ mit sich. Das Urheberrecht umfasst dabei

  • Bildmaterial
  • Textmaterial
  • Musik
  • Videomaterial

Jeder Internetnutzer darf niemals vergessen, dass durchaus ganze Branchenzweige von dem Urheberrecht leben. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist, rechtlich betrachtet, mit Diebstahl gleichzusetzen. Dementsprechend sind Tätigkeiten wie Bilderklau, Filesharing oder auch die ungenehmigte Verwertung von entsprechendem Content sehr häufig Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten.

Durch das Urheberrecht wird rechtlich festgelegt, wer die Eigentumsrechte an einem Werk besitzt und dementsprechend auch über die Verwendung bestimmen darf. Überdies regelt das Urheberrecht auch, inwieweit ein entsprechendes Werk wirtschaftlich verwertet oder genutzt werden darf. In diesem Zusammenhang ist es jedoch auch wichtig zu wissen, dass es in dem Urheberrecht keinen ausdrücklichen Schutz der „Idee“ gibt. Vielmehr erstreckt sich das Urheberrecht lediglich auf diejenigen Werke, die bereits geschaffen wurden. Ein Konzept, welches sich noch in der Entwicklungsphase befindet, kann dementsprechend nicht unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Damit das Werk geschützt werden kann, muss es überdies auch gem. § 2 Absatz 2 UrhG eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht haben. Diese Schöpfungshöhe muss zwingend das durchschnittliche Können merklich übersteigen, damit die Schutzfähigkeit des Werks erreicht wird.

Banale oder auch alltägliche Werke wie beispielsweise das Verfassen von sehr kurzen Texten sind gem. UrhG nicht schutzfähig. Besonders individuelle oder auch lange Textarbeiten hingegen fallen unter das UrhG. Bild- oder Videomaterial jedoch ist immer urheberrechtlich geschützt.

Eine Internetpräsenz kann durchaus sehr viel Arbeit in Anspruch nehmen und zeichnet sich nicht selten durch eine besonders ausgefallene Darstellung aus, sodass sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen gleichermaßen nicht selten sehr stolz auf die Onlinepräsenz sind. Dennoch erreicht die Internetpräsenz in den meisten Fällen nicht den erforderlichen Status der Gestaltungshöhe, sodass die Internetpräsenz an sich auch in den seltensten Fällen urheberrechtlich geschützt werden kann.
Dennoch kann der Urheber der Internetpräsenz den Schutz des verwendeten Bildmaterials oder auch bestimmter Texte auf der Internetpräsenz in Anspruch nehmen, sofern der „Content“ die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Auch Datenbanken bzw. Linksammlungen sowie Software-Inhalte können unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter das Urheberrecht fallen.

Bevor die gestaltete Internetpräsenz online geht sollte der Anbieter der Webseite auf jeden Fall im Vorfeld sehr genau prüfen, ob ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Sollten gewisse Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind, für den Betrieb der Internetpräsenz unerlässlich werden, so können vertragliche Regelungen mit den Urheberrechtsinhabern getroffen werden. Durch diese vertraglichen Regelungen ist der Anbieter der Internetpräsenz dann auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite.

Die Gefahren des Internets, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, betreffen nicht nur gewerbliche Nutzer bzw. Unternehmen. Auch private Nutzer sehen sich dieser Gefahr ausgesetzt, die durch die schnelle und tagtägliche Verfügbarkeit des Internets präsenter denn je ist. Eine Maus ist schnell geklickt und nicht selten kommt das große Erwachen bzw. der Schreck dann, wenn es zu spät ist. Aus diesem Grund sollte das Internet sowohl gewerblich als auch privat auf gar keinen Fall „unbedacht“ genutzt werden, da die Folgen einer unbedachten Handlung – und mag sie auch auf den ersten Blick noch so klein und unbedeutend erscheinen – von sehr realer Natur sind. Sei es eine Abmahnung aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes durch die Nutzung eines Filesharing-Programms, welche in der jüngeren Vergangenheit sehr häufig frequentiert wurden, um Geld einzusparen, oder aber die Verbreitung eines geschützten Bildes bzw. Videos auf Facebook & Co. – eine unbedachte Handlung kann sehr schnell sehr großen Ärger und auch sehr viele Kosten mit sich bringen. Das Internet ist diesbezüglich ganz besonders trügerisch, da die Nutzer in dem Glauben agieren, dass sich hinter dem Bildschirm eine gewisse Form der Anonymität bietet. Diese Anonymität ist jedoch auf gar keinen Fall gegeben, da die Handlungsweise des Nutzers beispielsweise durch die Auswertung von ID-Adressen jederzeit sehr gut nachvollziehbar sind.

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