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Webmaster

Wissenswertes zu Webmaster, Homepage und AGB in Kürze

Wer sich als Unternehmer in Deutschland betätigt, der wird auf jeden Fall das Vertragsrecht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) berücksichtigen bzw. für sich AGBs festlegen müssen. Dies betrifft sowohl altbewährte Geschäftsfelder als auch sogenannte „neue“ Geschäftsfelder. Fakt ist jedoch, dass gerade bei dem Vertragsrecht sowie auch bei den AGBs sehr viele „Fallstricke“ lauern, die dann wiederum durch Konkurrenten oder auch juristisch bewanderte Kunden abgemahnt werden können. Die AGBs sind als klare Regeln im geschäftlichen Umgang zwischen Unternehmen und Kunden zu verstehen, sodass diese auf jeden Fall transparent als auch zu beiderseitigem Vorteil gestaltet sein sollten. Nun ist der Gedanke naheliegend, dass ein neu gegründetes Unternehmen auch einfach die AGBs von einer bereits etablierten Firma übernehmen könnte.

Von der Übernahme fremder AGBs ist auf jeden Fall abzuraten! Dies kann sehr gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch die Übernahme von „Muster-AGBs“ aus dem Internet ist nicht ratsam, da AGBs auf jeden Fall auf das bestehende Geschäftsmodell des Unternehmens zugeschnitten sein sollten.

Die gängigsten Fehler in Bezug auf die AGBs sind:

  • unzulässige AGB-Klauseln
  • fehlende AGB-Klauseln
  • unwirksame AGB-Klauseln

Finden sich derartige Fehler in den AGBs wieder, so kann die Folge eine sehr teure Abmahnung sein. Auch das Wettbewerbsrecht kann durch die AGBs tangiert werden, wenn fremde AGBs „übernommen“ und einfach abgewandelt werden. Dieses Geld kann jedes Unternehmen auf jeden Fall dadurch einsparen, dass im Vorfeld eine ausführliche rechtliche Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch genommen wird.

Es ist auch nicht ausreichend, einfach AGBs auf der Internetpräsenz online zu stellen. Die AGBs müssen auf jeden Fall rechtlich wirksam in das Geschäftsmodell einbezogen werden, da sie anderenfalls keinerlei Wirkung entfalten können.

Wenn Sie als Gewerbetreibender oder Unternehmen eine Internetpräsenz aufbauen möchten, so sollten Sie auf jeden Fall zuvor eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei kontaktieren und sich ausführlich im Hinblick auf die gesamten Zusammenhänge Ihres Vorhabens beraten lassen. Von der reinen Internetpräsenz, auf welcher über das Unternehmen informiert und das Dienstleistungs- oder auch Warenangebot präsentiert wird, bis hin zum Onlineshop gibt es Hürden, die im Vorfeld erst einmal genommen werden müssen. Juristische Laien sind nur zu häufig überhaupt nicht in der Lage, diese Hürden überhaupt als solche zu erkennen oder die rechtlichen Folgen abzuschätzen. Dies befreit jedoch nicht von der Haftung für die Folgen, die von entsprechend fachkundigen Konkurrenten oder Markeninhabern bzw. Urhebern auf jeden Fall geltend gemacht werden.

Unsere Hilfe im Internetrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Internetrecht und Medienrecht. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen bundesweit in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Internet.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

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