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Anfrage

Stellen Sie hier kostenlos & unverbindlich eine Anfrage auf Ersteinschätzung. Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt Ihres rechtlichen Anliegens. Sie erhalten von uns so schnell wie möglich per E-Mail unsere erste Einschätzung zu Ihrem Sachverhalt. Erst wenn wir für Sie in der Folge tätig werden sollen oder Sie eine ausführliche und rechtssichere Beratung benötigen entstehen Kosten.

Bitte beachten: Ersteinschätzungen können nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden, entweder über dieses Anfrageformular oder per eMail, wir erteilen keine Ersteinschätzungen am Telefon.

Ersteinschätzung - Termin - 2022
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Notarielle Anfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das dafür vorgesehene Kontaktformular, oder besuchen Sie meine Webseite zu meiner Tätigkeit als Notar, um mehr Informationen zu erhalten.

Wir betreuen unsere Mandanten deutschlandweit, für viele Sachverhalte ist daher kein Vor-Ort-Termin in unserer Kanzlei erforderlich – die Kommunikation läuft hierbei völlig unkompliziert über E-Mail. Sollten Sie dennoch ein persönlichen Beratungstermin wünschen, können Sie hier ebenfalls einen Termin vereinbaren.

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Unsere Kontaktinformationen

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D-57223 Kreuztal – Buschhütten
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(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
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Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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