Übersicht
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Unterlassungserklärung: Schlüssel zum Schutz vor Rechtsverletzungen im Fokus
- 3 Der Fall vor Gericht
- 4 Die Schlüsselerkenntnisse
- 5 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 5.1 Was ist eine Unterlassungserklärung und welche rechtlichen Folgen hat sie?
- 5.2 Wie unterscheidet sich eine einstweilige Verfügung von einer Unterlassungserklärung?
- 5.3 Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht oder falsch abgebe?
- 5.4 Welche Kosten können bei einer Unterlassungserklärung auf mich zukommen?
- 6 Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- 7 Wichtige Rechtsgrundlagen
- 8 Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Frankenthal
- Datum: 03.11.2020
- Aktenzeichen: 6 O 145/20
- Verfahrensart: Einstweiliges Verfügungsverfahren
- Rechtsbereiche: Urheberrecht
Beteiligte Parteien:
- Verfügungsklägerin: Eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft, die Rechte der Musiker der Musikgruppe „A“ vertritt. Sie argumentiert, dass ihr von den Musikern übertragene Leistungsschutzrechte verletzt wurden durch das unautorisierte Angebot der Musikaufnahmen.
- Verfügungsbeklagter: Verantwortlicher des Internet-Auktionsangebotes auf eBay, der eine DVD mit nicht offiziell veröffentlichten Musikaufnahmen der Musikgruppe „A“ angeboten hatte. Er argumentierte, dass die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ernst gemeint sei und keine erneute Verletzung beabsichtigt sei.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Musikgruppe „A“ hatte der Verfügungsklägerin Nutzungsrechte an ihren musikalischen Darbietungen übertragen. Der Verfügungsbeklagte bot ohne Erlaubnis ein Bildtonträger mit diesen Aufnahmen bei eBay an. Die Verfügungsklägerin forderte daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
- Kern des Rechtsstreits: Fraglich war, ob die vom Verfügungsbeklagten eingesendete Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigt und damit den Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin erledigt hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Einstweilige Verfügung wurde bis zum 31.07.2020 aufrechterhalten. Der Verfügungsbeklagte muss die Verfahrenskosten tragen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass die ursprünglich abgegebene Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr nicht ausreichend ausräumte, da sie „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ formuliert war und keine hinreichend ernsthafte Absicherung gegen zukünftige Verletzungen bot.
- Folgen: Der Verfügungsbeklagte ist verpflichtet, die Verfahrenskosten zu übernehmen, und die Verfügungsklägerin konnte damit einen gerichtlichen Titel erlangen, der bis einschließlich 31.07.2020 bestand. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar und der Streitwert wurde auf 10.000,00 € festgesetzt.
Unterlassungserklärung: Schlüssel zum Schutz vor Rechtsverletzungen im Fokus
Eine Unterlassungserklärung ist ein wichtiges rechtliches Dokument, das oft im Rahmen von Abmahnungen verwendet wird, um eine Verletzung von Rechten zu verhindern. Sie kann dazu dienen, den Anspruch auf eine einstweilige Verfügung zu untermauern, die eine gerichtliche Anordnung darstellt, um eine bestimmte Verhaltensweise sofort zu unterbinden. Häufig ist die Ernsthaftigkeit einer solchen Erklärung entscheidend, um etwaige Schadensersatzansprüche zu vermeiden und um zu zeigen, dass man die rechtlichen Folgen einer Datenschutzverletzung oder Schutzrechtsverletzung ernst nimmt.
Die Fristsetzung zur Einreichung einer Unterlassungserklärung kann zudem den Verfügungsanspruch stärken und erleichtert die Streitbeilegung zwischen den Beteiligten. In den folgenden Abschnitten wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte näher beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Bootleg-DVD von A – Gericht verbietet eBay-Verkauf
Der Verkauf einer unveröffentlichten DVD mit Konzertaufnahmen der Musikgruppe A auf eBay wurde durch das Landgericht Frankenthal untersagt. Die Inhaberin der Künstlerleistungsschutzrechte, eine 1972 gegründete britische Gesellschaft, hatte gegen den Anbieter eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Unerlaubter Verkauf einer nicht lizenzierten DVD
Der Beklagte hatte am 3. Mai 2020 unter einem Pseudonym eine DVD mit dem Titel „A – D“ zum Verkauf angeboten. Die DVD enthielt Musikaufnahmen der Band aus den Jahren 1967 bis 1980, die nie offiziell veröffentlicht wurden. Nach einer Auskunft von eBay konnte der Anbieter identifiziert werden.
Rechtliche Auseinandersetzung um Unterlassungserklärung
Nach einer Abmahnung übersandte der Beklagte zwar die DVD und gab eine Unterlassungserklärung ab. Diese erfolgte jedoch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ und ohne den Zusatz „gleichwohl rechtsverbindlich“. Das Gericht sah darin keine ausreichende Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Erst mit einem späteren Schriftsatz vom 31. Juli 2020 wurde die Erklärung rechtlich bindend abgegeben.
Umfassender Rechtsschutz für Musikaufnahmen
Die klagende Gesellschaft konnte durch eine eidesstattliche Versicherung nachweisen, dass ihr sämtliche Rechte der Musiker an allen bis 1986 erbrachten Darbietungen ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung übertragen wurden. Als eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Musikgruppen habe die Band ein elementares Interesse daran, dass nur lizenzierte Ton- und Bildtonträger vertrieben werden.
Gerichtliche Entscheidung und Kostenfolgen
Das Landgericht bestätigte die einstweilige Verfügung für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2020. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Verfahren durch die rechtswirksame Unterlassungserklärung des Beklagten für erledigt erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Beklagte tragen. Das Gericht setzte den Streitwert auf 10.000 Euro fest und berücksichtigte dabei die erhebliche Beeinträchtigung der Rechteinhaber durch das öffentliche eBay-Angebot eines Bootlegs.
Die Schlüsselerkenntnisse
„Das Urteil stellt klar, dass eine Unterlassungserklärung mit dem Zusatz ‚ohne Anerkennung einer Rechtspflicht‘ nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzungen zu beseitigen, wenn nicht gleichzeitig die Rechtsverbindlichkeit bestätigt wird. Es zeigt auch, dass der Verkauf nicht lizenzierter Konzertaufnahmen (Bootlegs) auf Online-Plattformen eine erhebliche Rechtsverletzung darstellt, die schnell und effektiv durch einstweilige Verfügungen unterbunden werden kann. Die Entscheidung verdeutlicht zudem den hohen Stellenwert des Schutzes von Künstlerleistungsrechten im digitalen Umfeld.“
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie nicht-lizenzierte Musik, Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Werke online verkaufen möchten, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Selbst der Verkauf einer einzelnen nicht autorisierten DVD kann schnell zu einer kostspieligen Abmahnung führen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten, reicht es nicht aus, die geforderte Unterlassungserklärung nur „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ zu unterschreiben – Sie müssen zusätzlich die Rechtsverbindlichkeit Ihrer Erklärung bestätigen. Bei Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit eines Verkaufs sollten Sie vorab prüfen, ob Sie die erforderlichen Rechte besitzen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Unterlassungserklärung und welche rechtlichen Folgen hat sie?
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, durch den sich eine Person verpflichtet, eine bestimmte rechtsverletzende Handlung in Zukunft zu unterlassen. Diese Erklärung wird häufig bei Verstößen gegen das Urheberrecht, bei Wettbewerbsverletzungen oder bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen eingesetzt.
Rechtliche Bindungswirkung
Die Unterlassungserklärung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt und lebenslang gültig. Sie stellt ein Schuldanerkenntnis gemäß § 780 BGB dar und verpflichtet den Unterzeichner dauerhaft zur Einhaltung der vereinbarten Unterlassung.
Vertragsstrafe und Durchsetzung
Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe festgelegt. Diese wird sofort fällig, wenn gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen wird. Neben der Vertragsstrafe kann der Gläubiger zusätzlich Schadensersatz verlangen, wenn durch den Verstoß ein weiterer Schaden entstanden ist.
Formelle Anforderungen
Die Unterlassungserklärung muss schriftlich erfolgen und sollte folgende Elemente enthalten:
- Eine präzise Beschreibung der zu unterlassenden Handlung
- Die Höhe der Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
- Die Verpflichtung zur Übernahme der Abmahnkosten
Wenn Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie den genauen Umfang der Unterlassungspflicht prüfen, da häufig zu weitreichende Erklärungen vorgelegt werden. Die Unterlassungserklärung darf nicht mehr umfassen als die tatsächlich begangene Rechtsverletzung.
Wie unterscheidet sich eine einstweilige Verfügung von einer Unterlassungserklärung?
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die im Eilverfahren erwirkt wird und den Gegner zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Sie wird vom Gericht erlassen und ist sofort vollstreckbar. Der Antragsteller muss dafür eine Dringlichkeit nachweisen und den Antrag in der Regel innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung stellen.
Die Unterlassungserklärung hingegen ist eine freiwillige, außergerichtliche Verpflichtungserklärung. Sie wird meist nach einer Abmahnung abgegeben und enthält das Versprechen, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß.
Wesentliche Unterschiede
Der Entstehungsprozess unterscheidet sich grundlegend: Die einstweilige Verfügung wird durch das Gericht angeordnet, während die Unterlassungserklärung freiwillig abgegeben wird. Bei einer einstweiligen Verfügung entstehen Gerichtskosten, die bei einer Unterlassungserklärung nicht anfallen.
Zeitlicher Aspekt
Eine einstweilige Verfügung kann innerhalb weniger Tage bis Wochen erwirkt werden. Die Unterlassungserklärung wird dagegen unmittelbar mit Abgabe wirksam. Allerdings muss vor Beantragung einer einstweiligen Verfügung in der Regel eine Abmahnung mit angemessener Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen.
Rechtliche Wirkung
Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Entscheidung, die durch ein Hauptsacheverfahren bestätigt werden muss. Bei Verstößen drohen Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft. Die Unterlassungserklärung wirkt dagegen dauerhaft und sieht bei Verstößen die Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe vor.
Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht oder falsch abgebe?
Bei Nichtabgabe oder fehlerhafter Abgabe einer Unterlassungserklärung drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Der Rechteinhaber kann unmittelbar nach Fristablauf gerichtliche Schritte einleiten.
Gerichtliche Maßnahmen
Der häufigste Weg ist die einstweilige Verfügung, ein beschleunigtes Gerichtsverfahren ohne vorherige Anhörung. Innerhalb weniger Tage kann der Rechteinhaber ein vollstreckbares Urteil erwirken. Bei Verstoß gegen diese Verfügung droht ein Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro – im schlimmsten Fall sogar Ordnungshaft.
Kostenrisiko
Die gerichtliche Durchsetzung verursacht deutlich höhere Kosten als eine außergerichtliche Einigung. Sie müssen dann nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten.
Fehlerhafte Abgabe
Eine fehlerhafte oder zu weitreichende Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Folgen haben:
- Die Verpflichtung gilt grundsätzlich lebenslang
- Bei Verstößen drohen hohe Vertragsstrafen, oft 5.001 Euro oder mehr
- Eine zu weit gefasste Erklärung kann die eigene Geschäftsfähigkeit erheblich einschränken
Nachträgliche Korrekturmöglichkeiten
Nach neuer BGH-Rechtsprechung entfällt die Wiederholungsgefahr nicht automatisch durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Lehnt der Gläubiger die Erklärung ab, kommt kein wirksamer Unterlassungsvertrag zustande.
Welche Kosten können bei einer Unterlassungserklärung auf mich zukommen?
Bei einer Unterlassungserklärung fallen für Sie als Abgemahnter zunächst keine gesonderten Kosten an, da diese bereits in den Gebühren der Abmahnung enthalten sind. Die Höhe der zu erstattenden Kosten richtet sich nach dem Streitwert der Abmahnung.
Streitwert und Anwaltskosten
Der Streitwert variiert je nach Rechtsgebiet erheblich:
Bei Urheberrechtsverletzungen ist der Streitwert für Ersttäter auf 1.000 Euro begrenzt, wodurch sich die Anwaltsgebühren auf etwa 104,20 Euro beschränken. Bei Markenrechtsverletzungen kann der Streitwert dagegen bei 50.000 Euro und mehr liegen.
Zusätzliche Kostenfaktoren
Wenn Sie einen eigenen Anwalt zur Prüfung oder Modifizierung der Unterlassungserklärung beauftragen, entstehen weitere Kosten. Diese Ausgaben können sich jedoch lohnen, da sinnvolle Anpassungen spätere Gerichtskosten vermeiden können.
Vertragsstrafen bei Verstößen
Besonders kostspielig wird es bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung. Die fällige Vertragsstrafe liegt häufig im vierstelligen Bereich. Zusätzlich kann der Geschädigte eine neue Abmahnung verschicken.
Gerichtskosten bei Unterlassungsklagen
Falls keine außergerichtliche Einigung erzielt wird und es zur Unterlassungsklage kommt, müssen Sie als unterlegene Partei sämtliche Kosten tragen. Diese setzen sich zusammen aus:
- Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz
- Anwaltskosten beider Parteien
- Eventueller Schadensersatz
Bei einem Streitwert von 2.000 Euro betragen allein die Gerichtskosten bereits 267 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Bootleg
Ein Bootleg ist eine nicht autorisierte Audio- oder Videoaufnahme, meist von Live-Konzerten oder unveröffentlichtem Material. Diese Aufnahmen werden ohne Zustimmung der Künstler oder Rechteinhaber hergestellt und vertrieben, was einen Verstoß gegen das Urheberrecht (§ 85 UrhG) darstellt. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Zeit der Prohibition, als Schmuggler Flaschen in Stiefeln versteckten. Beispiel: Eine ohne Erlaubnis aufgenommene Konzertmitschnitt-CD, die auf einem Flohmarkt verkauft wird.
Künstlerleistungsschutzrechte
Diese Rechte schützen die künstlerische Darbietung eines ausübenden Künstlers nach §§ 73 ff. UrhG. Sie umfassen die Befugnis, Aufführungen aufzuzeichnen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Anders als das Urheberrecht schützen sie nicht das Werk selbst, sondern die konkrete Interpretation oder Darbietung. Beispiel: Ein Musiker hat das Recht zu bestimmen, ob seine Live-Auftritte aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen.
Wiederholungsgefahr
Ein rechtliches Konzept, das eine mögliche erneute Rechtsverletzung in der Zukunft beschreibt. Nach § 1004 BGB wird bei einer einmaligen Rechtsverletzung vermutet, dass diese sich wiederholen könnte. Diese Vermutung kann nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Im Musikbereich bedeutet dies etwa die Gefahr, dass jemand nach einer ersten unerlaubten Veröffentlichung weitere illegale Aufnahmen vertreiben könnte.
Streitwert
Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstandes eines Gerichtsverfahrens (§§ 3-9 ZPO). Er ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Die Festsetzung erfolgt durch das Gericht unter Berücksichtigung aller relevanten wirtschaftlichen Aspekte. Beispiel: Bei Urheberrechtsverletzungen wird oft der potenzielle wirtschaftliche Schaden für den Rechteinhaber berücksichtigt.
Einstweilige Verfügung
Ein beschleunigtes gerichtliches Eilverfahren nach §§ 935 ff. ZPO, das vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Sie dient dazu, einen bestehenden Zustand zu sichern oder drohende Nachteile abzuwenden, wenn ein normales Gerichtsverfahren zu lange dauern würde. Im Urheberrecht wird sie häufig genutzt, um schnell gegen Rechtsverletzungen vorzugehen, etwa um den Verkauf illegaler Kopien zu stoppen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 97 UrhG: Nach § 97 des Urheberrechtsgesetzes kann der Inhaber eines Urheberrechts bei einer Rechtsverletzung Unterlassung verlangen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Rechte von Urhebern und ausübenden Künstlern gewahrt bleiben und schützt sie vor unzulässiger Nutzung ihrer Werke. Im vorliegenden Fall beruft sich die Verfügungsklägerin auf diese Norm, da der Verfügungsbeklagte ihre urheberrechtlich geschützten Aufnahmen ohne Genehmigung zum Verkauf angeboten hat.
- § 77 UrhG: Diese Vorschrift regelt die Rechte der ausübenden Künstler und sieht vor, dass diese eine Vergütung für die Nutzung ihrer Darbietungen einfordern können. Die Verfügungsklägerin argumentiert, dass sie als alleinige Vertreterin der Musiker dieser Gruppe auch das Recht hat, gegen die unautorisierte Verwertung von deren Aufnahmen vorzugehen. Der Verfügungsbeklagte hat durch das Anbieten der nicht lizenzierten Aufnahmen gegen die Rechte der Künstler verstoßen.
- E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG): Diese EU-Richtlinie beinhaltet Regelungen zur elektronischen Handelskommunikation, einschließlich der Haftung für Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt werden. Obwohl diese bezieht sich auf die Verantwortung der Plattformbetreiber, ist sie relevant, da eBay als Plattform für den Verkauf im Internet agiert. Im Fall wird verdeutlicht, dass trotz des Verkaufs durch eine Drittpartei die rechtlichen Verantwortlichkeiten dennoch den Verkäufern obliegen, was in der Entscheidung zur Unterlassungserklärung reflektiert wird.
- § 1 UWG: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient dem Schutz von Mitbewerbern und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Wettbewerbspraktiken. Die Verfügungsklägerin sieht die Handlung des Verfügungsbeklagten als unlauter an, da er ein nicht lizenziertes Produkt verkauft, was den fairen Wettbewerb im Musikmarkt beeinträchtigt. Der Verkauf von Bootlegs steht im Widerspruch zu den Interessen der regulären Anbieter.
- § 936 ZPO: Diese Vorschrift befasst sich mit dem Erlass von einstweiligen Verfügungen und den Voraussetzungen dafür. Sie regelt das Verfahren für den schnellen Rechtsschutz, um drohende Schäden zu verhindern. Im vorliegenden Fall wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, um der Verfügungsklägerin unverzüglichen rechtlichen Schutz gegen die vertragswidrigen Angebote des Verfügungsbeklagten zu gewähren, bevor eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache möglich ist.
Das vorliegende Urteil
LG Frankenthal – Az.: 6 O 145/20 – Urteil vom 03.11.2020
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