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Widerrufsrecht für Verbraucher bei allen Kaufverträgen?

Häufig hört man die Aussage, dass für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen für geschlossene Kaufverträge mit Unternehmern besteht. Ein solches generelles Widerrufsrecht für alle Kaufverträge gibt es nicht für Verbraucher.

Das gesetzliche Widerrufsrecht stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass einmal geschlossene Verträge für beide Vertragsparteien grundsätzlich einzuhalten sind. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für Verbraucher unter anderem bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen (über Telefon, Fax, eCommerce, Internet, Email), Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen, im Fall von verbundenen Geschäften, Ratenlieferungsverträgen, bei Fernunterrichtsverträgen sowie bei Versicherungsverträgen. Ein Verbraucher ist an einen geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden, wenn er diesen fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. die rechtzeitige Erklärung des Widerrufs vor Fristablauf. Für die Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher keinen bestimmten Wortlaut benutzen. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt normalerweise 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird.

Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch unterrichtet hat.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss, es sei denn, der Verbraucher ist nicht entsprechend der gesetzlichen Anforderungen über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Das bedeutet, dass ohne eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist.

Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Widerrufsfrist nicht bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

Das Widerrufsrecht gilt auch bei dem Kauf von gebrauchter Ware oder wenn die Ware persönlich beim Verkäufer abgeholt wird. Es besteht kein Widerrufsrecht für entsiegelte Datenträger, Videos, neue Zeitschriften, Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden oder die sich nicht zur Rücksendung eignen.

Die Ware muss nicht in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückgesandt werden. Der Unternehmer kann vom Käufer auch nicht verlangen, dass ihm im Falle des Widerrufs des Vertrages z.B. die angefallenen eBay-Gebühren ersetzt werden.

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