Vorsicht bei häufigen Privatverkäufen auf eBay – plötzlich ist man gewerblicher Verkäufer!
Schon bei durchschnittlich 15 bis 25 Verkaufsaktionen pro Monat auf der Internetplattform eBay wird von der Rechtsprechung ein gewerbliches Handeln des Verkäufers angenommen, insbesondere dann, wenn dies über einen längeren Zeitraum geschieht (vgl. Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017, Az: 3 O 36/16). Auch die Art und Weise, wie die Artikel vom Verkäufer angeboten werden, wenn eine professionell gestaltete Seite dem Account zugrunde liegt, lässt nach der Rechtsprechung den Schluss zu, dass es sich um einen planmäßigen und auf dauerhaften Erwerb gerichteten Verkauf handelt.
Dabei ist nicht allein auf die Zahl der Bewertungen durch die Käufer abzustellen, sondern das gesamte Erscheinungsbild der vom Verkäufer getätigten Verkäufe heranzuziehen. Das Angebot gleichartiger Artikel in mehreren Mengen lässt nach der Rechtsprechung ebenfalls den Rückschluss darauf zu, dass es sich um keinen haushaltstypischen Verkauf mehr handelt, sondern um ein gewerbliches Handeln. Es drohen dann Abmahnungen wegen den fehlenden Impressumsangaben sowie Ärger mit dem Finanzamt, wenn die Einnahmen nicht versteuert werden.