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Cybermobbing im Internet

Egal ob Internet-Mobbing, Cyber-Bullying oder Cyber-Stalking –  Die Zahl der Belästigungen und Nötigungen nimmt auch im Internet massiv zu.

Das Problem des Mobbings ist bedauerlicherweise schon uralt und dennoch werden die Gefahren, die mit dem Mobbing einhergehen, noch immer in der Gesellschaft weitestgehend unterschätzt. Die gezielte Ausgrenzung bzw. Beleidigung oder sogar Diffamierung von bestimmten Menschen hat starke psychische Auswirkungen auf das Opfer, welche schlimmstenfalls in einem Selbstmord des Opfers enden können. Dementsprechend sollte Mobbing auch stets bereits im Keim erstickt werden, allerdings sind die Anzeichen für Mobbing nicht immer einfach zu erkennen. In Zeiten des tagtäglichen Gebrauchs des Internets bzw. der sozialen Netzwerke hat sich das Problem sogar noch erweitert, sodass mit dem Cybermobbing eine neue Variante der Ausgrenzung / Beleidigung / Bedrohung oder Diffamierung von bestimmten Menschen in unser Leben getreten ist.

Cybermobbing wird allgemeinhin auch als Cyberbullying bezeichnet. Hinter diesem „neudeutschen“ Begriff steht jedoch das gleiche Prinzip wie hinter dem klassischen Mobbing – die Geschehnisse verlagern sich jedoch ausschließlich auf den Onlinebereich.

Cybermobbing
(Symbolfoto: Von Photographee.eu/Shutterstock.com)

Cyberbullying wird bedauerlicherweise sehr häufig in den sozialen Netzwerken oder in Chatrooms betrieben. In der Regel geht dem Cybermobbing / Cyberbullying ein sehr starkes Kräfteungleichgewicht zwischen zwei Gesprächspartnern einher, wobei der vermeintlich „stärkere“ Gesprächspart den schwächeren Gesprächspart gezielt beleidigt oder verhöhnt bzw. diffamiert und das Opfer auf diese Weise sozial ausgrenzt. Bedingt durch den Umstand, dass in dem weltweiten Netz eine gewisse Form der Anonymität vorherrscht, ist die Hemmschwelle für das Cybermobbing bzw. Cyberbullying sogar noch geringer, sodass das Gespräch bzw. der Chat bei gewissen Personen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Cybermobbings gestartet wird. Der Täter sucht sich sehr gezielt Personen aus, bei denen ein geringes Selbstbewusstsein bzw. Selbstwertgefühl vermutet oder aus den bisherigen Chatverläufen herausgelesen wird, und setzt gewisse Schwächen des Opfers gezielt gegen das Opfer ein. Im Vergleich zu dem klassischen Mobbing ist das Opfer bei dem Cybermobbing dem Mobbingattacken erheblich länger ausgesetzt, da die Chatverläufe bei vielen Chaträumen einsehbar und somit präsent bleiben.

Die Täter – die Opfer

Anders als bei dem klassischen Mobbing sind bei dem Cybermobbing bzw. Cyberbullying die Täter- sowie Opfergruppen nicht immer eindeutig verifizierbar. Unter jugendlichen ist das Problem des Mobbings bedauerlicherweise sehr weit verbreitet, wobei die Übergänge zwischen dem Opfer und dem Täter nicht selten sehr fließend sind. Viele Opfer werden selbst zum Täter, um sich gegen die Cybermobbingattacken zur Wehr zu setzen. Cybermobbing kennt auch keine Altersgrenzen. Sehr häufig sind Cyberbullyingattacken bereits bei Tätern der Altersgruppe 11 – 16 Jahren zu beobachten.

Mobbing kennt kein Alter. Sowohl Kinder als auch Jugendliche sowie Angehörige gewisser Berufsgruppen können zum Opfer von Mobbing werden. Im Internet verhält sich dies nicht anders. Entscheidend ist die Resilienz der einzelnen Person gegen jegliche Form des Mobbings.

In welchen Formen äußert sich Cybermobbing?

Es gibt zahllose verschiedene Formen des Cybermobbings. In der Regel äußern sich die Attacken des Täters gegen das Opfer in Form von

  • Beleidigungen
  • wüste Beschimpfungen in öffentlicher oder nicht öffentlicher Form
  • Diffamierungen
  • Verspotten von Bildern oder Videos des Opfers
  • Bedrohungen
  • sexueller Nötigung
  • Stalking

Eine neue Form des Mobbings hat in jüngster Zeit aus Großbritannien Einzug in die Welt gehalten. Der Begriff „Happy Slapping“ geht dabei auf einen missratenen Scherz von britischen Jugendlichen zurück, der mittlerweile außer Kontrolle geraten ist. Videos mit körperlichen Attacken auf völlig fremde Personen oder auch auf gewisse Personenkreise wie Lehrer oder Mitschüler werden auf Plattformen wie YouTube oder Facebook öffentlich hochgeladen.

Woran lässt sich eine Person erkennen, die Opfer von Cybermobbing ist?

Wie bereits erwähnt hat das Cybermobbing sehr starke psychische Auswirkungen auf das Opfer, welche auch die täglichen Gewohnheiten oder charakterlichen Eigenschaften des Opfers verändern können. Die Angehörigen im direkten Umfeld des Opfers sind gefordert, auf gewisse Veränderungen zu achten und diese auch anzusprechen.

cyberbullying
(Symbolfoto: orig.: Von Moponiz /Shutterstock.com)

Zu den Anzeichen von Opfern von Cyber-Mobbing können gehören

  • verstärkte anhaltende Nervosität
  • gedrückte Stimmung
  • erhöhte auffällige Schweigsamkeit
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • Magenschmerzen als körperliche Beschwerde aufgrund von psychischen Belastungen
  • Selbstverletzungen
  • schwerwiegende Depressionen

Wer Opfer von Cybermobbing oder Mobbing geworden ist bzw. noch immer ist, möchte den Ort des Mobbinggeschehens natürlich nur sehr widerwillig aufsuchen. Dieser Ort kann sowohl der Kindergarten als auch die Schule sowie im Erwachsenenalter auch die Arbeitsstätte sein. In der Regel geht mit dem Mobbing auch ein Leistungsabfall des Opfers einher. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass die Opfer von Mobbing sowie Cybermobbing Hilfe erhalten, damit sie die Erlebnisse verarbeiten können!

Wie ist der richtige Umgang mit Opfern und auch Tätern?

Ein wichtiger Aspekt im Umgang mit den Opfern ist die Hilfe von Bezugspersonen aus dem direkten Familien- oder auch Bekanntenkreis. Die Art der Hilfe hängt natürlich auch ein Stück weit mit dem Alter des Opfers zusammen. Kinder und Jugendliche sollten ermutigt werden, die entsprechende Problematik bei den Eltern offen anzusprechen und sich nicht in der Opferrolle zu verkriechen. Auch Lehrer können als Vertrauenspersonen fungieren.

Auf jeden Fall sollten die Opfer bei einer erstmaligen Cybermobbingattacke ermutigt werden

  • künftig nicht auf das Cybermobbing zu reagieren bzw. zu antworten
  • den Kontakt zu Bezugspersonen zu suchen
  • die Schuld nicht bei sich selbst zu suchen

Eltern von Kindern oder Jugendlichen, die Opfer von Cybermobbing werden, sollten Kontakt mit den Eltern des Täters aufnehmen.

Erwachsene Cybermobbingopfer sollen auf jeden Fall den Kontakt zu dem Vorgesetzten suchen, falls das Cybermobbing einen Bezug zu der Arbeitsstelle hat. Entsprechendes bisherig vorhandenes Beweismaterial sollte gesichert werden, damit für eine etwaige Strafanzeige Grundlagen vorhanden sind. Eine Anzeige sollte erstattet werden.

Wie ist die gesetzliche Regelung in Bezug auf das Cybermobbing?

Aktuell gibt es für das Cybermobbing keine gesetzliche Regelung. In der gängigen Praxis jedoch greift das Cybermobbing durchaus Straftatbestände auf, für die es seit längerer Zeit gesetzliche Regelungen gibt. Es hängt jedoch sehr stark von der Form der Cybermobbingattacke ab, welche Tatbestände der jeweiligen gesetzlichen Grundlage greift. In der Regel ist das Strafgesetzbuch (StGB) die gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Cybermobbingattacken.

Beispiele hierfür sind

  • die Beleidigung (§ 185 StGB)
  • die üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • die Verleumdung (§ 187 StGB)
  • die Nachstellung bzw. das Stalking (§ 238 StGB)

Auch die Paragrafen 201 sowie 201a StGB können bei einer Cybermobbingattacke infrage kommen. Die Rede ist hier von der unerlaubten Verbreitung von entsprechenden Video- bzw. Bildaufnahmen.

Wie genau die Cybermobbingattacken geahndet werden hängt sowohl von der Art und der Schwere sowie das Alter des jeweiligen Täters ab. Denkbar sind sowohl Geldstrafen als auch eine Freiheitsstrafe bis maximal drei Jahren. Beachtet werden sollte allerdings, dass Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren in Deutschland nicht als strafmündig gelten. An dieser Stelle sind dann die Eltern gefragt, die ihrem Kind deutlich klarmachen müssen, dass es sich bei dem Cybermobbing ausdrücklich nicht um Spaß handelt, sondern dass sich dahinter ernstzunehmende Attacken verbergen. Überdies können in Deutschland auch Kinder zivilgerichtlich in die Verantwortung genommen werden. Urteile, bei denen 12-jährige Täter Schmerzensgeldzahlungen an das Opfer leisten musste, sind in der juristischen Welt ebenso bekannt (Urteil vom Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 21 O 1761/13) wie die Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 137 Ds – 70 Js 1831/16-63/16).

Für erwachsene Täter sieht die Rechtslage schon sehr stark anders aus. Geschieht die Cybermobbingattacke auf der Arbeitsstelle, so hat zudem der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Opfer. Dementsprechend kann ein Cybermobbingopfer von dem Arbeitgeber durchaus verlangen, dass die geeigneten Maßnahmen zur Unterbindung der Mobbingattacken erfolgen. In der Regel reagiert ein Arbeitgeber dergestalt, als dass Mobbingtäter fristlos gekündigt werden.

Unterlässt der Arbeitgeber diese Maßnahmen zum Schutz des Opfers, so hat das Opfer einen Anspruch auf entsprechende Schadensersatzzahlungen. Dieses Risiko wird in der gängigen Praxis kaum ein Arbeitgeber eingehen.

Juristisch betrachtet gibt es bei einem Cybermobbingfall vor Gericht allerdings die Problematik, dass das Opfer in der Beweislast steht. Aus diesem Grund ist die genaue Dokumentation des Mobbings auch essenziell wichtig für den Erfolg. Wenn Sie Opfer von Cybermobbingattacken geworden sind, sollten Sie zudem auch die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen und Ihre Ansprüche auf diese Weise geltend machen. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei stehen Ihnen diesbezüglich sehr gern als starker Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder fernmündlich und schildern uns Ihren Fall, wir helfen Ihnen sehr gern.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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