1. Kaufvertragsschluss beim Internetkauf – Wann kommt ein Vertrag zustande? Die Zurschaustellung von Waren in einem Online-/Internetshop stellt eine Aufforderung dazu dar, ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Bestellt jemand über einen Online-/Internetshop Waren, so gibt er mit der Bestellung ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an den Betreiber des Online-/Internetshops ab. Dieses Angebot kann der Betreiber des Online-/Internetshops dann annehmen oder ablehnen. Lehnt er es ab, kommt kein Kaufvertrag zustande. Nimmt er es an, ist der Kaufvertrag geschlossen. Bei eBay-Auktionen gibt der Verkäufer nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein verbindliches Angebot ab, indem er die Ware anbietet. Dieses wird durch einen „Klick“ auf den Sofort-Kaufen-Button oder durch Abgabe eines Gebotes angenommen. Ein Vertrag kommt jedoch nur mit dem zum Zeitpunkt des Auktionsablaufs Höchstbietenden zustande. Bricht der Verkäufer ohne gesetzlich dazu berechtigt zu sein eine eBay-Auktion ab, kommt ebenfalls ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Der Höchstbietende kann dann als Käufer vom Anbieter die Lieferung der gekauften Ware verlangen.
2. Wer trägt die Gefahr des Warenuntergangs bei der Versendung an den Käufer? Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (= sog. Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Sache auf dem Versandweg gestohlen oder beschädigt wird. In diesem Fall muss der Unternehmer die Ware erneut liefern. Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (z.B. Kaufvertrag zwischen Privatpersonen bei eBay) trägt der Käufer in der Regel die Gefahr des Warenuntergangs auf dem Versandweg. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er die Sache/Ware ordnungsgemäß verpackt an den Käufer abgeschickt hat.
3. Widerrufsfristen beim Internetkauf: Bei einem Vertrag, der über einen Online-/Internetshop geschlossen wurde, beträgt die Widerrufsfrist bei ordnungsgemäßer Belehrung in Textform 14 Tage, wobei diese Frist nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger zu laufen beginnt. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß oder gar nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage. Das Widerrufsrecht kann nicht allein durch die Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Der Widerruf ist gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich zu erklären. Dazu kann man sich des in der Regel vom Unternehmer mitgesendeten Muster-Widerruf-Formulars bedienen. Für den Widerruf von Kaufverträgen, die über das Internetauktionshaus eBay abgeschlossen wurden, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Zu beachten ist aber immer, dass das Widerrufsrecht nur bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher besteht. Es besteht auch beim Kauf gebrauchter Ware von einem Unternehmer. Für entsiegelte Datenträger, Videos, Zeitschriften, Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden oder die sich nicht zur Rücksendung eignen und diverse andere Waren besteht jedoch kein Widerrufsrecht. Die Ware muss nicht in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückgesandt werden. Der Verkäufer kann auch nicht verlangen, dass ihm die angefallenen eBay-Gebühren ersetzt werden.
4. Wer trägt im Fall eines Widerrufs die Rücksendekosten? Grundsätzlich trägt der Käufer die Rücksendekosten, wenn er durch den gewerblichen Verkäufer auf diese Rechtsfolge ordnungsgemäß hingewiesen wurde. Der gewerbliche Verkäufer kann die Rücksendekosten jedoch freiwillig übernehmen. Unabhängig davon gilt: Unfrei zurückgesendete Ware darf der Verkäufer nicht zurückweisen. Der gewerbliche Verkäufer kann im Fall des Widerrufs die Warenversendungskosten an den Käufer nicht erstattet verlangen.
5. Wer trägt im Fall eines Widerrufs die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware? Wie bei der Versendung der Ware an den Käufer, trägt die Versandgefahr auch bei der Rücksendung der gewerbliche Verkäufer. Geht die Ware auf dem Rücksendeweg verloren, geht dies nicht zu Lasten des gewerblichen Verkäufers.
6. Die gekaufte Ware wird nicht geliefert – was kann der Käufer tun? In diesem Fall sollte der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung (z.B. 7-14 Tage) setzen und (schriftlich) ankündigen, dass er bei fruchtlosem Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktritt. Nach Ablauf der Frist kann der Käufer dann vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten. Hat er Vorkasse geleistet, sollte er dem Verkäufer ebenfalls eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen. Selbstverständlich kann der Käufer den Verkäufer auch auf Lieferung und/oder Schadensersatz verklagen.
7. Der Käufer zahlt nicht – was kann der Verkäufer tun? Zahlt der Käufer nicht, sollte der Verkäufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) zur Zahlung auffordern. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Verkäufer den Käufer sodann auf Kaufpreiszahlung verklagen. Alternativ kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und die gelieferte Sache zurückverlangen und/oder Wertersatz vom Käufer verlangen.
8. Welche Rechte hat der Käufer bei der Lieferung von mangelhafter Ware? Ist die Ware bei Lieferung mangelhaft, sollte der Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf den Kaufvertrag widerrufen. Dies muss durch eine ausdrückliche Erklärung des Käufers gegenüber dem Unternehmer als Verkäufer geschehen. Alternativ kann der Käufer Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Letzteres gilt für jeden Kaufvertrag. Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann bei gebrauchter Ware auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf unter Privatleuten kann die Gewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings vereinbart werden. Bei eBay-Auktionen geschieht dies in der Regel durch die Formulierung „Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in der Artikelbeschreibung. Ist die erhaltene Ware mangelhaft und kann der Kaufvertrag nicht mehr widerrufen werden, so muss der Käufer zunächst vom Verkäufer „Nacherfüllung“ verlangen. Der Verkäufer kann die Ware reparieren oder austauschen. Die im Rahmen der Nacherfüllung anfallenden Versandkosten hat der Verkäufer zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern und unter Umständen Schadensersatz vom Verkäufer fordern.
9. Ist bei Rücksendung der Ware bei einem Verbrauchsgüterkaufs Wertersatz zu leisten? Wertersatz ist ggf. zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war und der Unternehmer den Verbraucher zuvor ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht unterrichtet hat.