Übersicht
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Der Fall vor Gericht
- 2.1 Streit um kreative Werke: Wenn der neue Chef die alte Webseite weiterbetreibt
- 2.2 Die kreative Grundlage und ein besonderer Vertrag
- 2.3 Eine Kette von Verkäufen nach der Pleite
- 2.4 Warum der Fall vor Gericht landete
- 2.5 Die entscheidende Frage: Wie eilig ist „eilig“ wirklich?
- 2.6 Die Entscheidung des Oberlandesgerichts: Eine Kehrtwende
- 2.7 Warum das Gericht die Eiligkeit verneinte
- 2.8 Die Abwägung der Interessen: Schutz für den neuen Eigentümer
- 3 Die Schlüsselerkenntnisse
- 4 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 4.1 Warum ist Eile so entscheidend für eine schnelle gerichtliche Anordnung (einstweilige Verfügung) bei Urheberrechtsverletzungen?
- 4.2 Was genau ist eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht und wann kann sie eingesetzt werden?
- 4.3 Was bedeutet es, wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist und welche Arten von Werken fallen darunter?
- 4.4 Was passiert mit Nutzungsrechten oder Lizenzverträgen, wenn ein Unternehmen verkauft wird oder Insolvenz anmelden muss?
- 4.5 Welche Konsequenzen hat es, wenn man eine Urheberrechtsverletzung über längere Zeit duldet?
- 5 Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- 6 Wichtige Rechtsgrundlagen
- 7 Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 6 U 3/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
- Datum: 05.06.2025
- Aktenzeichen: 6 U 3/25
- Verfahrensart: Einstweiliges Verfügungsverfahren
- Rechtsbereiche: Urheberrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Verfügungskläger, ein ehemaliger Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer Firma, die Escape Rooms betrieb. Er behauptete, Urheber von Texten und Grafiken zu sein und forderte die Unterlassung deren Nutzung.
- Beklagte: Der Verfügungsbeklagte, der das Unternehmen, einschließlich der Internetseite und deren Inhalte, von einem Voreigentümer erworben hatte und diese unverändert weiter nutzte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein ehemaliger Geschäftsführer (Verfügungskläger) hatte einer früheren Firma Nutzungsrechte an bestimmten Werken (Texte, Grafiken) übertragen. Nach deren Insolvenz und mehreren Unternehmensverkäufen erwarb der Verfügungsbeklagte das Geschäft und nutzte die fraglichen Inhalte auf der Webseite weiter. Der Verfügungskläger war der Ansicht, dass die Nutzungsrechte erloschen seien und die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Verfügungsbeklagte Texte und Grafiken auf einer Webseite unberechtigt nutzte und ob dem Verfügungskläger ein Unterlassungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung zustand. Zentral war hierbei die für eine Einstweilige Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit (Dringlichkeit), da die beanstandete Nutzung der Werke bereits seit Jahren andauerte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Verfügungsbeklagten zurück und änderte damit das Urteil des Landgerichts Flensburg ab. Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen muss der Verfügungskläger tragen.
- Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Verfügungskläger die für eine einstweilige Verfügung erforderliche Eilbedürftigkeit (Dringlichkeit) nicht ausreichend dargelegt oder glaubhaft gemacht hatte. Obwohl die behauptete Urheberrechtsverletzung seit Jahren andauerte, hatte der Kläger nicht zügig und nachhaltig dagegen vorgegangen, was gegen die Annahme einer Dringlichkeit sprach. Auch eine Interessenabwägung sprach gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
- Folgen: Der Verfügungskläger kann seine behaupteten Rechte weiterhin in einem regulären Klageverfahren geltend machen.
Der Fall vor Gericht
Streit um kreative Werke: Wenn der neue Chef die alte Webseite weiterbetreibt
Jeder, der schon einmal einen Text geschrieben, ein Foto geschossen oder ein Logo entworfen hat, kennt das Gefühl: Dieses Werk ist meins. Aber was passiert, wenn man die Nutzungsrechte daran einer Firma überlässt und diese Firma später verkauft wird? Darf der neue Eigentümer die Werke einfach weiterverwenden, als wäre nichts geschehen? Genau mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem komplexen Fall rund um die kreativen Inhalte eines Escape-Room-Betreibers befassen.
Die kreative Grundlage und ein besonderer Vertrag

Am Anfang der Geschichte steht ein Mann, den wir den Schöpfer nennen wollen. Er war nicht nur Geschäftsführer und Mitinhaber einer Gesellschaft, die Escape Rooms betrieb, sondern auch der kreative Kopf dahinter. Im Dezember 2014 schloss er als Privatperson einen wichtigen Vertrag mit seiner eigenen Firma, der damaligen M-Gesellschaft. Dieser Vertrag wird in der Juristensprache als Lizenzvertrag bezeichnet. Ein Lizenzvertrag ist im Grunde eine Erlaubnis: Der Urheber eines Werkes (der Lizenzgeber) erlaubt einer anderen Person oder Firma (dem Lizenznehmer), sein Werk zu nutzen.
Im Gegenzug für diese Erlaubnis sollte der Schöpfer eine Vergütung erhalten, nämlich pauschal 20 % aller Bruttoumsätze, die seine Firma mit den von ihm geschaffenen Werken erzielte. Zu diesen Werken zählten unter anderem das Logo, das Design der Webseite und vor allem die Texte für die Spielwelten und die häufig gestellten Fragen (FAQ). Der Vertrag enthielt jedoch eine entscheidende Klausel, eine sogenannte auflösende Bedingung. Das klingt kompliziert, bedeutet aber nur: Der Vertrag sollte automatisch enden, wenn eine bestimmte Bedingung eintritt. In diesem Fall war die Bedingung, dass der Schöpfer nicht mehr mit dem Unternehmen zusammenarbeitet, sei es als Mitinhaber oder als Angestellter.
Eine Kette von Verkäufen nach der Pleite
Wie konnte es nun zu einem Streit kommen? Die Firma des Schöpfers, die M-Gesellschaft, geriet in finanzielle Schwierigkeiten und musste Insolvenz anmelden. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – einem gerichtlichen Prozess zur Abwicklung eines zahlungsunfähigen Unternehmens – wurde der gesamte Geschäftsbetrieb verkauft. Der Insolvenzverwalter, eine Person, die vom Gericht eingesetzt wird, um das Vermögen des insolventen Unternehmens zu verwalten und zu verkaufen, veräußerte das Unternehmen an eine Firma, die wir S. GmbH nennen.
Doch damit war die Reise des Unternehmens noch nicht zu Ende. Die S. GmbH übertrug den Betrieb kurz darauf an eine weitere Firma, die M. GmbH. Schließlich, im Oktober 2024, kaufte der Mann, den wir den neuen Eigentümer nennen, das Unternehmen von der M. GmbH. Mit diesem Kauf übernahm er alles, was dazugehörte: die Marke, die Standorte und auch die Internetseite mit all ihren Inhalten, also auch mit den Logos und Texten des ursprünglichen Schöpfers. Der neue Eigentümer betrieb die Webseite einfach unverändert weiter.
Warum der Fall vor Gericht landete
Hier beginnt der eigentliche Konflikt. Der Schöpfer sah die Sache nämlich ganz anders. Seiner Meinung nach hatte der neue Eigentümer keinerlei Recht, seine Werke zu nutzen. Seine Argumentation war einfach: Der ursprüngliche Lizenzvertrag mit seiner alten Firma sei durch die Insolvenz und den Verkauf erloschen. Warum? Weil die entscheidende Bedingung eingetreten war – er arbeitete ja nicht mehr für das Unternehmen. Wenn aber der Vertrag erloschen war, konnte der Insolvenzverwalter die Nutzungsrechte auch nicht an die S. GmbH verkaufen. Und wenn die S. GmbH die Rechte nie besessen hatte, konnte sie sie auch nicht an die M. GmbH weitergeben, die sie wiederum nicht an den neuen Eigentümer verkaufen konnte. Die Kette der Rechteübertragung war aus Sicht des Schöpfers also unterbrochen.
Als der Schöpfer im November 2024 versuchte, den neuen Eigentümer über Instagram zu kontaktieren, wurde er blockiert. Daraufhin zog er vor Gericht. Er beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Eine einstweilige Verfügung ist eine Art juristisches „Notfall-Instrument“. Sie erlaubt es einem Gericht, sehr schnell eine vorläufige Entscheidung zu treffen, um eine andauernde Rechtsverletzung sofort zu stoppen, ohne ein langes, reguläres Gerichtsverfahren abwarten zu müssen. Der Schöpfer wollte damit erreichen, dass dem neuen Eigentümer sofort verboten wird, seine Texte und Grafiken weiter öffentlich im Internet zu zeigen.
Der neue Eigentümer sah das naturgemäß anders. Er argumentierte, er habe den gesamten Geschäftsbetrieb gekauft und sei davon ausgegangen, dass alle notwendigen Rechte dabei waren. Außerdem bestritt er, dass die Grafiken und Texte überhaupt die notwendige kreative Höhe für einen Urheberrechtsschutz hätten. Das Urheberrecht schützt nämlich nicht jede triviale Idee, sondern nur Werke, die eine gewisse persönliche, geistige Schöpfung darstellen. Vor allem aber brachte er ein entscheidendes Argument vor: Die Inhalte seien seit Jahren auf der Webseite online. Warum sollte es jetzt plötzlich so eilig sein, sie zu entfernen?
Das erste Urteil: Ein schneller Sieg für den Schöpfer
Das Landgericht Flensburg als erste Instanz gab dem Schöpfer zunächst recht. Es erließ die beantragte einstweilige Verfügung. Die Richter dort waren der Meinung, die Werke seien urheberrechtlich geschützt und der Schöpfer habe seine Urheberschaft glaubhaft gemacht. Der neue Eigentümer nutze die Werke, ohne die dafür nötigen Rechte nachweisen zu können. Die Eiligkeit sei gegeben, so das Gericht, da es sich um eine neue Verletzung durch den neuen Eigentümer handle. Gegen dieses Urteil legte der neue Eigentümer Berufung ein. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei die Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht verlangen kann.
Die entscheidende Frage: Wie eilig ist „eilig“ wirklich?
Damit landete der Fall beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Und hier rückte eine Frage in den Mittelpunkt, die für das Verständnis des Urteils zentral ist: War der Antrag des Schöpfers wirklich so dringlich, dass er eine einstweilige Verfügung rechtfertigte?
Um das zu verstehen, muss man wissen, dass eine einstweilige Verfügung strenge Voraussetzungen hat. Man muss nicht nur glaubhaft machen, dass man einen Anspruch hat (hier: einen Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung), sondern auch, dass die Sache extrem eilig ist. Juristen nennen das den Verfügungsgrund. Man muss dem Gericht darlegen, warum man nicht auf ein normales Urteil in einem Hauptsacheverfahren warten kann. Ein Hauptsacheverfahren ist der reguläre, oft langwierige Prozess, in dem alle Beweise gründlich geprüft werden. Die einstweilige Verfügung ist dagegen nur eine vorläufige Regelung für Notfälle.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts: Eine Kehrtwende
Das Oberlandesgericht hob das Urteil der ersten Instanz vollständig auf und wies den Antrag des Schöpfers zurück. Das bedeutet konkret: Der neue Eigentümer durfte die Webseite vorerst weiterbetreiben. Der Schöpfer musste die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Aber warum diese komplette Kehrtwende?
Warum das Gericht die Eiligkeit verneinte
Die Richter des Oberlandesgerichts konzentrierten sich voll und ganz auf die Frage der Dringlichkeit. Sie erklärten, dass die Eilbedürftigkeit im Urheberrecht nicht automatisch vermutet wird, nur weil eine Rechtsverletzung vorliegt. Der Antragsteller, also der Schöpfer, muss aktiv darlegen und beweisen, warum sein Fall besonders eilig ist.
Das Gericht stellte fest: Die beanstandete Nutzung der Texte und Grafiken auf der Webseite dauerte unbestritten seit Jahren an. Der Schöpfer wusste davon. Die einzige Veränderung war, dass im Impressum der Webseite nun ein neuer Name stand – der des neuen Eigentümers. Das Gericht argumentierte, dass allein der Wechsel des Betreibers eine seit Jahren hingenommene Rechtsverletzung nicht plötzlich zu einem dringenden Notfall macht.
Stellen Sie sich das wie einen tropfenden Wasserhahn im Keller vor. Wenn Sie jahrelang wissen, dass der Hahn tropft und nichts unternehmen, können Sie nicht plötzlich die Notfall-Hotline anrufen und eine sofortige Reparatur binnen einer Stunde verlangen, nur weil das Haus einen neuen Eigentümer hat. Ihr eigenes langes Zuwarten zeigt, dass die Sache für Sie persönlich offenbar nicht so dringlich war. Genau das war die Logik des Gerichts: Wer eine Rechtsverletzung über einen langen Zeitraum duldet, widerlegt durch sein eigenes Verhalten die besondere Eilbedürftigkeit.
Die Abwägung der Interessen: Schutz für den neuen Eigentümer
Zusätzlich führte das Gericht eine Interessenabwägung durch. Das bedeutet, es wog die Interessen des Schöpfers gegen die Interessen des neuen Eigentümers ab. Auf der einen Seite stand der Schöpfer, der seine Urheberrechte schützen wollte. Auf der anderen Seite stand der neue Eigentümer, der im guten Glauben einen ganzen Geschäftsbetrieb gekauft hatte. Er sah, dass die Webseite seit Jahren unverändert online war, und durfte daher darauf vertrauen, dass er nicht von einem Tag auf den anderen mit einem gerichtlichen Verbot konfrontiert wird.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es dem Schöpfer zuzumuten sei, seine Rechte in einem normalen Klageverfahren durchzusetzen. Er wird dadurch nicht rechtlos gestellt. Er kann immer noch klagen, Beweise vorlegen und am Ende ein endgültiges Urteil erwirken. Aber der schnelle Weg über die einstweilige Verfügung wurde ihm versperrt, weil er durch sein langes Zögern selbst gezeigt hatte, dass die Sache für ihn keinen Notfall darstellte.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil macht deutlich, dass wer jahrelang eine Urheberrechtsverletzung duldet, später nicht mehr behaupten kann, die Sache sei plötzlich extrem eilig. Auch wenn ein neuer Eigentümer eine Webseite übernimmt und weiterhin fremde Texte oder Bilder nutzt, rechtfertigt allein der Eigentümerwechsel noch keine Notfall-Maßnahme, wenn die Inhalte schon seit Jahren unverändert online stehen. Der neue Betreiber kann darauf vertrauen, dass er nicht von heute auf morgen mit einem gerichtlichen Verbot überrascht wird, solange der ursprüngliche Urheber seine Rechte über lange Zeit nicht durchgesetzt hat. Urheber müssen ihre Rechte zeitnah geltend machen, wenn sie später den schnellen Weg über einstweilige Verfügungen nutzen wollen – langes Zuwarten spricht gegen die behauptete Dringlichkeit.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist Eile so entscheidend für eine schnelle gerichtliche Anordnung (einstweilige Verfügung) bei Urheberrechtsverletzungen?
Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Beschluss, der sehr schnell erlassen wird. Sie dient dazu, eine akute Rechtsverletzung umgehend zu stoppen oder einen Zustand zu sichern, damit keine weiteren, möglicherweise schwer wieder gutzumachenden Schäden entstehen, bis eine endgültige Entscheidung in einem normalen Gerichtsverfahren getroffen werden kann. Bei Urheberrechtsverletzungen soll sie zum Beispiel das unerlaubte Nutzen eines Fotos oder Textes sofort unterbinden.
Die Notwendigkeit der „Eilbedürftigkeit“
Für eine solche schnelle gerichtliche Anordnung ist die sogenannte „Eilbedürftigkeit“ entscheidend. Das bedeutet, es muss eine tatsächliche Dringlichkeit bestehen, sofort zu handeln, weil sonst erhebliche Nachteile drohen oder der Schutz des Urhebers nicht mehr gewährleistet wäre. Das Gericht prüft sehr genau, ob diese Dringlichkeit wirklich gegeben ist.
Stellen Sie sich vor, Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk wird unrechtmäßig im Internet verbreitet. Um dies schnell zu stoppen, müssten Sie eine einstweilige Verfügung beantragen. Damit das Gericht aber so zügig entscheidet, wird von Ihnen erwartet, dass Sie unverzüglich aktiv werden, sobald Sie von der Urheberrechtsverletzung erfahren haben.
Verlust der Eilbedürftigkeit durch Zuwarten
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass eine Urheberrechtsverletzung automatisch jederzeit eine sofortige gerichtliche Maßnahme rechtfertigt. Das ist nicht der Fall. Ihr eigenes Verhalten hat einen erheblichen Einfluss auf die Möglichkeit einer schnellen Lösung. Wenn Sie von einer Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangen, aber zu lange abwarten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, geht die „Eilbedürftigkeit“ aus Sicht des Gerichts verloren.
Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass die Dringlichkeit nicht mehr besteht, wenn zwischen Ihrer Kenntnis von der Verletzung und dem Antrag auf die einstweilige Verfügung ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist. Typischerweise wird in der Rechtsprechung ein Zeitraum von etwa einem Monat als Richtwert genannt, innerhalb dessen man reagieren sollte. Es gibt hier jedoch keine starre, gesetzlich festgelegte Frist, da immer die Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Aber der Grundsatz ist klar: Wer zu lange zögert, verliert die Möglichkeit, die schnelle gerichtliche Anordnung zu nutzen. Das Gericht nimmt dann an, dass die Angelegenheit offenbar doch nicht so dringend ist, wie für eine Eilmaßnahme nötig.
Konsequenzen des Zuwartens
Verlieren Sie die „Eilbedürftigkeit“, wird das Gericht Ihren Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnen. Das bedeutet nicht, dass die Urheberrechtsverletzung damit rechtmäßig wird oder Sie keine Rechte mehr haben. Es heißt lediglich, dass Sie Ihren Anspruch nicht mehr im schnellen Eilverfahren durchsetzen können. Stattdessen müssten Sie ein normales, oft langwierigeres Gerichtsverfahren (ein sogenanntes Hauptsacheverfahren) anstrengen, um die Rechtsverletzung zu beenden und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Für Sie als potenziellen Rechteinhaber bedeutet das: Um die Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung realistisch einschätzen zu können, ist es entscheidend zu verstehen, dass schnelles Handeln nach Kenntnisnahme einer Urheberrechtsverletzung unerlässlich ist. Das Gericht bewertet die Dringlichkeit auch anhand Ihrer eigenen Schnelligkeit.
Was genau ist eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht und wann kann sie eingesetzt werden?
Eine einstweilige Verfügung ist im deutschen Recht ein besonderes, schnelles gerichtliches Verfahren, das in sehr dringenden Fällen eingesetzt wird. Sie ist ein juristisches Notfall-Instrument und dient dazu, eine vorläufige Regelung zu treffen oder einen bestimmten Zustand schnell zu sichern oder zu verhindern. Sie ersetzt kein normales Gerichtsverfahren, sondern überbrückt die Zeit, bis eine endgültige Entscheidung in einem Hauptverfahren getroffen werden kann.
Funktion im Urheberrecht
Im Urheberrecht wird eine einstweilige Verfügung häufig eingesetzt, um schnell auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung zu reagieren. Stellen Sie sich vor, Ihre Fotos oder Texte werden unerlaubt im Internet genutzt. Statt ein langwieriges Gerichtsverfahren abzuwarten, kann der Urheber versuchen, per einstweiliger Verfügung zu erreichen, dass die Nutzung sofort eingestellt wird. Das Ziel ist es, weiteren Schaden zu verhindern oder die Verletzung zu stoppen, bevor sie sich weiter ausbreitet.
Vorläufige Natur
Wichtig ist, dass eine einstweilige Verfügung immer nur vorläufig ist. Sie trifft keine endgültige Entscheidung darüber, ob eine Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt oder nicht. Das Gericht überprüft die Situation lediglich oberflächlich. Die durch eine einstweilige Verfügung geschaffene Rechtslage ist daher nur temporär. Nach Erlass der einstweiligen Verfügung kann die Angelegenheit in einem separaten, regulären Hauptsacheverfahren umfassend geklärt werden, in dem die endgültige Entscheidung über die Urheberrechtsverletzung getroffen wird. Es ist also eine Art „Platzhalter“, um sofortige Hilfe zu leisten.
Hohe Voraussetzungen für den Erlass
Da eine einstweilige Verfügung so schnell erlassen wird und starke Auswirkungen haben kann, sind die Voraussetzungen für ihren Erlass sehr streng. Man spricht von zwei zentralen Bedingungen, die das Gericht prüfen muss:
- Der Verfügungsanspruch (der vermeintliche Rechtsanspruch):
Hier muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass ein Urheberrecht tatsächlich verletzt wurde oder eine Verletzung unmittelbar bevorsteht. „Glaubhaft machen“ bedeutet, dass man dem Gericht eine so überzeugende Darstellung mit Belegen (z.B. Dokumente, eidesstattliche Versicherungen) vorlegen muss, dass die Rechtsverletzung sehr wahrscheinlich erscheint. Es geht nicht um einen endgültigen Beweis, sondern um eine hohe Wahrscheinlichkeit. Wenn Sie zum Beispiel die unerlaubte Nutzung eines Fotos stoppen möchten, müssten Sie glaubhaft machen, dass Sie der Urheber sind und das Foto ohne Ihre Erlaubnis genutzt wird. - Der Verfügungsgrund (die Dringlichkeit):
Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass die Angelegenheit derart eilig ist, dass man die Entscheidung in einem normalen Gerichtsverfahren nicht abwarten kann. Es muss eine besondere Dringlichkeit vorliegen, die eine sofortige gerichtliche Anordnung unerlässlich macht. Das kann der Fall sein, wenn ein unzulässiges Angebot sich schnell verbreitet, ein großer Schaden droht oder die Durchsetzung des Rechtsanspruchs später unmöglich oder wesentlich erschwert wäre. Ohne diese akute Eilbedürftigkeit wird keine einstweilige Verfügung erlassen, selbst wenn ein Rechtsanspruch bestehen mag.
Diese hohen Anforderungen sollen sicherstellen, dass einstweilige Verfügungen nur in echten Notfällen genutzt werden und nicht dazu dienen, ein normales Gerichtsverfahren zu umgehen oder jemanden ohne ausreichende Prüfung unter Druck zu setzen.
Was bedeutet es, wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist und welche Arten von Werken fallen darunter?
Wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bedeutet das, dass der Schöpfer dieses Werkes – der sogenannte Urheber – bestimmte exklusive Rechte an seiner Kreation besitzt. Diese Rechte entstehen automatisch, sobald das Werk geschaffen wurde, ohne dass es registriert oder angemeldet werden muss. Das Urheberrecht schützt die persönliche geistige Schöpfung und die damit verbundenen Interessen des Urhebers.
Was schützt das Urheberrecht genau?
Das Urheberrecht schützt nicht jede Idee oder jedes Konzept, sondern die konkrete Form und Ausdrucksweise einer Idee. Stellen Sie sich vor, die Idee für einen Roman ist noch nicht geschützt, aber sobald Sie diese Idee in einem Text niederschreiben und ihm eine persönliche, schöpferische Gestaltung geben, ist der Text als Werk geschützt. Der Schutz setzt eine sogenannte Schöpfungshöhe voraus. Das bedeutet, das Werk muss eine gewisse Originalität aufweisen und sich von rein alltäglichen oder trivialen Gestaltungen abheben. Es muss also eine persönliche Note des Schöpfers erkennbar sein, die über das rein Handwerkliche oder Funktionale hinausgeht.
Welche Arten von Werken können urheberrechtlich geschützt sein?
Das Urheberrecht ist sehr vielfältig und kann unterschiedlichste Arten von Werken schützen, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Dazu gehören typischerweise:
- Sprachwerke: Dazu zählen Texte aller Art, wie Bücher, wissenschaftliche Artikel, Gedichte, aber auch Software-Codes, Drehbücher oder Werbetexte.
- Werke der Musik: Kompositionen, Liedtexte oder musikalische Arrangements.
- Werke der bildenden Künste: Hierzu zählen Fotos, Gemälde, Skulpturen, Zeichnungen, Grafiken oder Illustrationen. Auch Werke der Baukunst (Architektur) sind hier inbegriffen.
- Filmwerke: Spielfilme, Dokumentationen, Kurzfilme oder auch Videos.
- Werke der angewandten Kunst: Dies umfasst Werke, die einen Gebrauchs- oder Funktionszweck haben. Dazu können beispielsweise Designs von Möbeln, Kleidung oder auch Logos zählen, wenn sie eine ausreichende künstlerische Gestaltung und Originalität aufweisen, die über eine bloße Formgestaltung hinausgeht.
Es ist also entscheidend, ob das Werk eine individuelle, persönliche Prägung des Urhebers trägt und nicht nur eine bloße Nachahmung oder eine triviale Anordnung darstellt. Für Sie bedeutet das, dass nicht jede beliebige Aneinanderreihung von Wörtern oder jede einfache Zeichnung automatisch urheberrechtlich geschützt ist, sondern erst, wenn eine individuelle und kreative Leistung erkennbar wird.
Was passiert mit Nutzungsrechten oder Lizenzverträgen, wenn ein Unternehmen verkauft wird oder Insolvenz anmelden muss?
Wenn ein Unternehmen verkauft wird oder in die Insolvenz gerät, hat das Auswirkungen auf bestehende Nutzungsrechte oder Lizenzverträge. Die genauen Folgen hängen stark von der Art des Verkaufs und den Klauseln im jeweiligen Lizenzvertrag ab.
Unternehmensverkauf: Nutzungsrechte bleiben meist bestehen
Wenn ein Unternehmen seine Eigentümer wechselt, ist der erste wichtige Punkt, ob das Unternehmen als Ganzes verkauft wird oder ob nur einzelne Vermögenswerte (wie zum Beispiel eine Software oder eine Marke) den Besitzer wechseln.
- Verkauf des Unternehmens als Ganzes (z.B. Anteilsverkauf): Wenn nur die Anteile eines Unternehmens verkauft werden, ändert sich an der rechtlichen Identität des Unternehmens nichts. Das Unternehmen selbst bleibt weiterhin Vertragspartner. Alle bestehenden Lizenzverträge bleiben in der Regel unverändert bestehen, da sich nur die Eigentümer des Unternehmens im Hintergrund ändern, nicht aber das Unternehmen als solches. Für Sie als Lizenznehmer oder Lizenzgeber bedeutet das: Der Vertragspartner bleibt derselbe, nur die handelnden Personen auf der Eigentümerseite sind neu.
- Verkauf von Vermögenswerten (z.B. Geschäftsbetrieb oder bestimmte Lizenzen): Anders sieht es aus, wenn nicht das ganze Unternehmen, sondern nur bestimmte Teile, wie ein Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte (zu denen auch Lizenzen gehören können), verkauft werden. Hier ist die Situation komplexer. Grundsätzlich gehen Verträge nicht automatisch auf den Käufer über. In vielen Fällen muss der Lizenzgeber dem Übergang des Lizenzvertrages auf den neuen Eigentümer zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, könnte der Lizenzvertrag beim ursprünglichen Unternehmen verbleiben oder im schlimmsten Fall sogar gekündigt werden, falls der Vertrag entsprechende Klauseln enthält.
Wichtig zu beachten: Viele Lizenzverträge enthalten spezielle Klauseln, sogenannte „Change of Control“-Klauseln (Kontrollwechsel-Klauseln) oder „auflösende Bedingungen“. Diese besagen, dass der Vertrag automatisch endet oder neu verhandelt werden muss, wenn die Kontrolle über eine Vertragspartei wechselt oder wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt. Solche Klauseln sind entscheidend dafür, ob und wie Lizenzen bei einem Unternehmensverkauf weitergeführt werden.
Insolvenz: Entscheidungsrecht des Insolvenzverwalters
Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, übernimmt ein Insolvenzverwalter das Ruder. Dieser hat bei Verträgen, die von beiden Seiten (also Lizenzgeber und Lizenznehmer) noch nicht vollständig erfüllt wurden, ein besonderes Wahlrecht. Er kann entscheiden, ob er den Vertrag für das insolvente Unternehmen erfüllen will oder ob er ihn ablehnt.
- Der Lizenzgeber ist insolvent: Wenn das Unternehmen, das die Nutzungsrechte vergeben hat (der Lizenzgeber), insolvent wird, sind die Rechte der Lizenznehmer oft geschützt. Viele Gesetze sehen vor, dass Nutzungsrechte auch im Falle einer Insolvenz des Lizenzgebers bestehen bleiben, damit der Lizenznehmer die Software, Marke oder das Patent weiter nutzen kann. Dies soll verhindern, dass bereits bezahlte Nutzungsrechte plötzlich wertlos werden. Allerdings kann es hier Ausnahmen geben, je nach Art der Lizenz und den Vertragsbedingungen.
- Der Lizenznehmer ist insolvent: Wird das Unternehmen, das die Nutzungsrechte nutzt (der Lizenznehmer), insolvent, hat der Insolvenzverwalter das bereits erwähnte Wahlrecht. Er kann entscheiden, ob die Lizenz für die Fortführung des Geschäftsbetriebs (oder Teile davon) noch wichtig ist und den Vertrag weiterführen oder ob er ihn beenden will, um das insolvente Unternehmen von weiteren Verpflichtungen zu befreien. Auch hier spielen die spezifischen Klauseln des Lizenzvertrages eine große Rolle, insbesondere Regelungen zu Kündigungsrechten im Insolvenzfall.
Generell gilt: Die konkrete Ausgestaltung jedes einzelnen Lizenzvertrages ist im Falle eines Unternehmensverkaufs oder einer Insolvenz von größter Bedeutung. Dort können spezielle Regelungen enthalten sein, die die allgemeinen Prinzipien außer Kraft setzen oder ergänzen.
Welche Konsequenzen hat es, wenn man eine Urheberrechtsverletzung über längere Zeit duldet?
Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht aktiv verfolgen, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Möglichkeit haben, schnelle gerichtliche Hilfe zu erhalten. Im juristischen Kontext ist hierbei die sogenannte Eilbedürftigkeit von zentraler Bedeutung. Diese Eilbedürftigkeit ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Gerichte sehr schnell handeln können, beispielsweise durch eine einstweilige Verfügung. Eine einstweilige Verfügung ist eine Eilentscheidung des Gerichts, die darauf abzielt, schnell Abhilfe zu schaffen, wenn eine dringende Situation vorliegt und sofortiges Handeln erforderlich ist.
Beeinträchtigung der Eilbedürftigkeit
Wenn eine Urheberrechtsverletzung über einen längeren Zeitraum hinweg geduldet wird, das heißt, keine umgehenden Schritte dagegen unternommen werden, geht die Rechtsprechung oft davon aus, dass keine besondere Eile mehr besteht. Das Gericht könnte dann annehmen, dass die Angelegenheit nicht mehr so dringend ist, wie es für eine schnelle einstweilige Verfügung notwendig wäre. Es entsteht der Eindruck, dass die Situation für den Rechteinhaber nicht so kritisch ist, dass er sofortigen gerichtlichen Schutz benötigt. Oft wird erwartet, dass man innerhalb kurzer Zeit nach Kenntnis der Verletzung reagiert.
Folgen für gerichtliche Verfahren
Diese Annahme der fehlenden Eilbedürftigkeit hat direkte Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Sie Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen können:
- Einstweilige Verfügung: Der Weg einer einstweiligen Verfügung wird in der Regel versperrt. Das Gericht lehnt den Antrag auf Erlass einer Eilentscheidung ab, weil die notwendige Dringlichkeit fehlt. Die Möglichkeit, die Verletzung schnell und vorläufig zu unterbinden, ist damit deutlich erschwert oder unmöglich.
- Hauptsacheverfahren: Der grundsätzliche Anspruch auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung bleibt jedoch bestehen. Diesen Anspruch können Sie weiterhin in einem sogenannten Hauptsacheverfahren durchsetzen. Ein Hauptsacheverfahren ist ein umfassenderes und in der Regel deutlich länger dauerndes Gerichtsverfahren. Es dient dazu, eine endgültige und bindende Entscheidung über den Rechtsstreit herbeizuführen, ist aber nicht auf die schnelle Beseitigung einer aktuellen akuten Gefahr ausgelegt.
Für Sie als Rechteinhaber bedeutet das, dass das Zuwarten zwar nicht dazu führt, dass Sie Ihr Recht auf Unterlassung vollständig verlieren, aber es erschwert oder verhindert die schnelle und effiziente Durchsetzung dieses Rechts über ein Eilverfahren. Die Möglichkeit, die Verletzung zügig zu stoppen, geht somit verloren.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Lizenzvertrag
Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Inhaber eines Werks (der Lizenzgeber) einem anderen (dem Lizenznehmer) erlaubt, dieses Werk zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt sein und ist meist vertraglich geregelt, zum Beispiel durch die Zahlung von Vergütung. Im Rahmen dieses Vertrags bleiben die Urheberrechte beim Lizenzgeber, der Lizenznehmer erwirbt hingegen nur das Nutzungsrecht. Ein Lizenzvertrag kann spezielle Klauseln enthalten, etwa zur Beendigung bei bestimmten Ereignissen, wie im vorliegenden Fall die sogenannte „auflösende Bedingung“.
Beispiel: Sie sind Fotograf und erlauben einer Zeitschrift, eines Ihrer Fotos für ein Jahr zu verwenden. Die Zeitschrift zahlt dafür eine Gebühr, Sie behalten aber weiterhin Ihre Urheberrechte am Foto.
Auflösende Bedingung
Eine auflösende Bedingung ist eine Vertragsklausel, die festlegt, dass der Vertrag automatisch endet, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Das bedeutet, die vertraglichen Pflichten und Rechte erlöschen ohne Weiteres, sobald diese Bedingung erfüllt wird, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im vorliegenden Fall führt das Ende der Zusammenarbeit des Schöpfers mit der Firma zum automatischen Erlöschen des Lizenzvertrags und damit der Nutzungsrechte.
Beispiel: In einem Mietvertrag steht, dass der Vertrag endet, sobald der Mieter die Wohnung verlässt oder das Mietobjekt verkauft wird. Sobald dies passiert, endet das Mietverhältnis automatisch.
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder überschuldet und seine Schulden nicht mehr begleichen kann. Ziel ist die geordnete Abwicklung der Vermögenswerte, oft um Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter verwaltet das Vermögen und kann auch entscheiden, welche Verträge fortgeführt oder aufgehoben werden. Hier wurde im Insolvenzverfahren der Geschäftsbetrieb des Unternehmens verkauft.
Beispiel: Eine Firma kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen; das Gericht eröffnet ein Insolvenzverfahren, damit das Vermögen der Firma verkauft und an die Gläubiger verteilt wird.
Einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur schnellen Sicherung eines Rechtszustands. Sie dient dazu, in dringenden Fällen eine drohende oder fortdauernde Rechtsverletzung sofort zu stoppen, bevor in einem ausführlichen Hauptsacheverfahren endgültig entschieden wird. Voraussetzungen sind, dass der Antragsteller glaubhaft macht, einen Rechtsanspruch zu haben (Verfügungsanspruch) und dass die Lage außergewöhnlich eilig ist (Verfügungsgrund). Ohne Eilbedürftigkeit wird eine einstweilige Verfügung meist nicht erlassen.
Beispiel: Sie entdecken, dass jemand Ihr Foto ohne Erlaubnis nutzt und beantragen bei Gericht schnell eine einstweilige Verfügung, damit die Verwendung sofort eingestellt wird, auch bevor das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
Urheberrechtsschutz
Urheberrechtsschutz bedeutet, dass ein Werk bestimmte rechtliche Schutzfunktionen genießt, weil es eine persönliche geistige Schöpfung mit ausreichender Schöpfungshöhe darstellt. Nicht jede Idee ist geschützt, sondern nur deren konkrete, kreative Ausgestaltung, zum Beispiel Texte, Fotos, Logos oder Gestaltungen, die individuell und originell sind. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werks und gewährt dem Urheber exklusive Rechte, etwa zur Nutzung und Vervielfältigung.
Beispiel: Ein selbst geschriebener Romantext ist urheberrechtlich geschützt, weil er eine persönliche, kreative Schöpfung ist; ein einfacher Satz oder ein allgemeiner Hinweis ist das meist nicht.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere §§ 31, 32 UrhG: Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen wie Texte, Fotos und Logos und regelt die Übertragung und Nutzungslizenzen dieser Werke. Eine Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer die Nutzung der Werke, schränkt aber das Recht des Urhebers nicht grundsätzlich ein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Streit dreht sich um die Nutzungsrechte der vom Schöpfer geschaffenen Werke, die ursprünglich an die M-Gesellschaft lizenziert wurden. Entscheidend ist hier, ob diese Rechte durch den Lizenzvertrag und dessen Bedingungen weiterhin bestehen oder erloschen sind.
- Lizenzvertrag und auflösende Bedingung (§ 158 BGB analog): Ein Lizenzvertrag regelt die Erlaubnis zur Nutzung eines Werkes und kann durch auflösende Bedingungen automatisch enden, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Die auflösende Bedingung im Vertrag war das Ende der Zusammenarbeit des Schöpfers mit dem Unternehmen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Lizenzvertrag endete mit dem Ausscheiden des Schöpfers aus dem Unternehmen, was nach dessen Auffassung den Verkauf und die Weitergabe der Nutzungsrechte durch Insolvenzverwalter und Nachfolger ausschloss.
- Insolvenzrecht (§§ 80 ff. InsO): Im Insolvenzverfahren verwaltet der Insolvenzverwalter das Vermögen der insolventen Gesellschaft und kann Rechte, wie Nutzungsrechte, im Rahmen der vorhandenen Rechtslage veräußern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Veräußerung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter und die anschließende Rechteübertragung stehen im Mittelpunkt der Frage, ob der neue Eigentümer die Rechte tatsächlich erworben hat oder diese bereits durch die Vertragsbedingungen erloschen waren.
- Einstweilige Verfügung (§§ 935, 940 ZPO): Dieses Instrument dient der schnellen, vorläufigen Durchsetzung von Ansprüchen bei dringendem Handlungsbedarf, insbesondere wenn eine sofortige Rechtsverletzung vorliegt und das Abwarten eines normalen Prozesses nicht zumutbar ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Schöpfer beantragte die einstweilige Verfügung, um die weitere Nutzung seiner Werke durch den neuen Eigentümer umgehend zu stoppen, wobei das Gericht die Eilbedürftigkeit als Voraussetzung für eine solche Verfügung prüfte.
- Grundsatz der Eilbedürftigkeit bei einstweiligen Verfügungen: Voraussetzung ist neben einem Anspruch auch die Dringlichkeit, das heißt die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung, um einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil zu verhindern; bei länger andauernder Duldung der Rechtsverletzung fehlt oft dieser Verfügungsgrund. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberlandesgericht verneinte die Eilbedürftigkeit, da die Nutzung der Werke bereits über Jahre hingenommen wurde und der bloße Eigentümerwechsel die Dringlichkeit nicht begründet.
- Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz: Das Gericht muss die widerstreitenden Interessen abwägen, wobei es oft demjenigen entgegenkommt, der im guten Glauben Rechte erworben hat und eine endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren möglich ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberlandesgericht schützte den neuen Eigentümer, der den Geschäftsbetrieb mit der Annahme kaufte, dass die Rechte inkludiert sind und sah es als zumutbar an, dass der Schöpfer seine Ansprüche im regulären Verfahren geltend macht.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 6 U 3/25 – Urteil vom 05.06.2025
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