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Internetbetrug: Gängige Betrugsmethoden im Internet

Viele Betrugsmaschen & Betrugsmethoden lauern im Internet!

Das Internet gehört für viele Menschen mittlerweile zum Lebensalltag dazu. Sowohl berufliche wie auch private Verpflichtungen können einfach online erledigt werden, sodass der Mensch nicht einmal das Haus verlassen muss. Bedauerlicherweise gibt es im weltweiten Netz auch sehr viele Möglichkeiten des Internetbetrugs, der sich überaus mannigfaltig darstellen kann. Der Grund, warum der Internetbetrug überhaupt funktionieren kann, ist überaus simpel: Es gibt verschiedene Methodiken des Betrugs und die Unwissenheit der Opfer wird dabei schamlos ausgenutzt.

Der Hintergrund eines jeden Internetbetrugs ist stets die persönliche Bereicherung des Betrügers auf Kosten des Opfers. Nicht immer lässt sich ein Betrug auf den ersten Blick auch als solcher erkennen. Es ist durchaus wichtig zu wissen, welche gängigen Betrugsmethoden im Internet zur Anwendung kommen und wie sich ein Internetnutzer davor schützen kann.

Internetbetrug
(Symbolfoto: Von Creativa Images /Shutterstock.com)

Die häufigsten Methoden des Internetbetrugs sind:

  • das Phishing
  • die Abo-Falle
  • die sogenannten Fake-Händler bzw. falsche Händler-Shops
  • der „Abmahn-Anwalt“
  • der sogenannte Branchenbuch-Trick
  • Gewinnspiel-Betrug
  • und mehr – Jeden Tag kommen neue fiese Tricks windiger Internetbetrüger

Phishing –  Datendiebstahl mit vielfältigen Gesichtern

Das Phishing ist eine überaus gängige Methode, welche das Ziel des Datendiebstahls verfolgt. Mittels gefälschter Internetpräsenzen werden hierbei die Daten des Internetnutzers „abgefischt“. Die Verbreitungsmethoden sind dabei sehr vielfältig, da Phishing auch mittels SMS oder per E-Mail möglich ist. Ein Betrüger erstellt dabei eine seriös wirkende Internetpräsenz oder versendet eine seriös wirkende E-Mail und versucht das Opfer zu verleiten, sensible persönliche Daten preiszugeben.

Es gibt verschiedene Arten des Phishings: Das sogenannte willkürliche Phishing, bei welchem jeder x-beliebige Internetnutzer betroffen sein kann und das sogenannte Spear-Phishing, welches sich auf eine ganz klar definierte Zielgruppe bezieht. Nicht selten wird bei dem Phishing auch das optische Erscheinungsbild eines bekannten Unternehmens oder einer Bank „kopiert“.

Der beste Schutz vor dem Phishing ist die erhöhte Aufmerksamkeit des Internetnutzers. So sollten E-Mails mit enthaltenen weiterführenden „Links“ zu anderen Webseiten sehr genau auf Rechtschreibfehler geprüft werden. Es gibt jedoch auch Internetseiten, die nahezu perfekt gestaltet wurden.

Der Internetnutzer sollte jedoch seine persönlichen Daten wie

  • Passwörter
  • Adressdaten
  • Kontodaten

nur auf denjenigen Seiten eingeben, welche als sicher eingestuft werden. Ein sehr gutes Indiz hierfür ist das sogenannte „https“-Präfix, welches in der Adresszeile des Browsers zu finden ist. Das „s“ am Ende von „http“ steht dabei für „secure“. Überdies sollte der Internetnutzer auch wissen, dass offizielle Organisationen sowie auch Banken niemals auf dem Onlineweg persönliche Daten erfragen. Sollte der Internetnutzer Opfer einer Phishing-Attacke geworden sein muss sofort die Hausbank kontaktiert werden. Unter Umständen besteht noch die Chance, dass eine getätigte Transaktion rückabgewickelt werden kann. Anschließend sollten auf jeden Fall die eigene PIN-Nummer oder etwaig auch TAN-Nummern sowie persönliche Passwörter geändert werden. Im Fall einer Geldabbuchung von dem Konto ist auch die Strafanzeige ein wirksames Mittel gegen die Betrüger.

Die sogenannte Abo-Falle ist im Grunde genommen sogar älter als das Internet selbst, sie wurde durch das weltweite Netz lediglich „digitalisiert“. Schätzungen der Verbraucherzentrale besagen, dass jedes Jahr aufs Neue rund 20.000 Internetnutzer monatlich auf eine Abo-Falle hereinfallen. Bei der Abo-Falle geht es darum, dass der Internetnutzer ein Abo mittels eines sehr trickreich gestalteten Internetangebots abschließt. In der Regel wird das Abo an sich sehr geschickt unter dem Deckmantel eines vermeintlich guten kostenlosen Angebots verschleiert, sodass der Internetnutzer dieses Abo ohne sein Wissen abschließt.

Die Abo-Falle ist dabei in nahezu sämtlichen Sparten des alltäglichen Lebens zu finden

  • Online-Games
  • Ahnenforschungsangebote
  • Warenangebote
  • Musikanbieter

In der Regel wird dem Nutzer das Angebot zunächst kostenlos angeboten, sofern zuvor eine Registrierung erfolgt. Im Rahmen dieser Registrierung stimmt der Nutzer dann dem Abo zu, welches für gewöhnlich für eine Dauer von einem oder mehreren Jahren läuft.

Auch vor der Abo-Falle gibt es jedoch durchaus wirksame Schutzmöglichkeiten. Sowohl die sogenannte Drittanbietersperre im Internetbrowser als auch die Identifikation des ursprünglichen Anbieters können einen wirksamen Schutz vor der Abo-Falle bieten. Im absoluten Zweifel sollte von einer Registrierung abgesehen werden.

Sollte der Internetnutzer in eine Abo-Falle getappt sein und eine Rechnung erhalten, so sollte diese Rechnung gem. Empfehlung des Verbraucherschutzes nicht bezahlt werden. Bedingt durch die Verschleierung ist ohnehin für gewöhnlich kein wirksamer Vertrag entstanden, sodass auch die Briefe von vermeintlichen Inkassobüros lediglich als angst schürende Maßnahme des Anbieters verstanden werden müssen.

Manche „Anbieter“ zeigen sich bei der Abo-Falle ganz besonders hartnäckig und drohen auch gern mit weitergehenden Maßnahme wie Klagen etc. Das Opfer sollte daher auf jeden Fall den Gang zu einem Rechtsanwalt antreten, zumal unter gewissen Umständen sogar Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Landgericht München hat diesbezüglich bereits ein Urteil gesprochen (Aktenzeichen 10 S 53/09), in welchem die Betreiber einer entsprechenden Webseite zu Schadensersatzzahlungen sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten des Opfers verurteilt wurden.

Die Rechtsprechung im Hinblick auf das Abonnement ist in Deutschland mittlerweile sehr eindeutig. Ein einfacher Hinweis, welcher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wird, ist nicht ausreichend für einen Zahlungsanspruch des Anbieters. Dies hat das Landgericht München ebenfalls mit Urteil (Aktenzeichen 161 C 23695/06) festgestellt.

Fake-Shops – Massenhafter Betrug durch vermeintliche Schnäppchen

Falsche Händler sind im Internet ebenfalls weit verbreitet, zumal sie nicht immer einfach auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind. Fake-Händler bauen sich für gewöhnlich optisch sehr beeindruckende Internetpräsenzen auf, die auf jeden Fall den Anschein von Seriosität erwecken möchten. Geworben wird in der Regel mit Produkten zu besonders günstigen Preisen, die jedoch in der Realität nicht vorhanden sind. Fake-Shops sind überdies auch auf Ebay oder Amazon vorhanden, da sie von echten Händlern nur schwer zu unterscheiden sind.

Fake-Händler können jedoch durchaus identifiziert werden. Nicht selten handelt es sich hierbei um Betrüger aus dem Ausland, weshalb die deutsche Sprache mangelhaft ist. Überdies sollte jeder Internetnutzer skeptisch werden, wenn ein Angebot „zu gut“ ist, um wahr zu sein. In der gängigen Praxis verlangen falsche Händler stets eine Vorauszahlung und bieten sichere Zahlungsmethoden wie den Kauf auf Rechnung oder die Zahlung per Paypal überhaupt nicht an.

Sollte der Internetnutzer dennoch auf einen falschen Händler hereingefallen sein und eine Zahlung geleistet haben, so kann die Kontaktaufnahme mit der Bank zur Rückabwicklung der Zahlung hilfreich sein. Es gibt auch Onlinezahlungsanbieter, welche eine Zahlungsrückabwicklung auf dem Onlineweg ermöglichen. Die Kaufunterlagen werden hierfür in der Regel zwingend benötigt. Anschließend sollte das Opfer eine Anzeige erstatten.

Eine besonders gemeine Form des Internetbetrugs ist die Methodik des „Abmahnanwalts“, da hier mit den Ängsten von besonders gutgläubigen Menschen regelrecht gespielt wird. Das Opfer erhält eine E-Mail, in welcher ein bestimmtes Verhalten des Opfers im Internet abgemahnt wird. Sei es der angebliche illegale Download von Musik oder das Herunterladen eines pornografischen Films – „Abmahnungen“ per E-Mail sind leider keine Seltenheit. Wichtig für den Internetnutzer ist es jedoch, zunächst erst einmal Ruhe zu bewahren und die entsprechende Anwaltskanzlei im Internet mittels einer Suchmaschine ausfindig zu machen. Sehr schnell kommt dann die Erkenntnis, das Betrüger am Werk sind.

Abmahnwellen – Unbescholtene Internetnutzer in den Fängen windiger Abmahnanwälte

Ein Kernelement der „Abmahnanwalt“-Masche ist das Angebot, dass das Opfer ein etwaig drohendes Verfahrens mittels Zahlung einer Gebühr abwenden kann! Die Polizei gibt bei solchen E-Mails den dringenden Rat, überhaupt nicht zu reagieren und die Mail direkt zu löschen.

Für Kleinunternehmer ist die eigene Sichtbarkeit im Internet ein unabdingbarer Aspekt für die Umsatzgenerierung. Dies wissen bedauerlicherweise auch Betrüger, die aus diesem Grund gern den sogenannten Branchenbuch-Trick anwenden. Kleinunternehmer werden mittels E-Mail aufgefordert, ihre Branchen- sowie auch Kontaktdaten erneut zu überprüfen oder zu aktualisieren, damit sie in eine entsprechende Datenbank aufgenommen werden können. In dem viel berühmten Kleingedruckten steht dann sehr klein und auch manchmal unleserlich, dass es sich dabei um einen kostenpfilchtigen Service handelt. Die Gebühr hierfür kann bis zu 1.4000 Euro kosten und überdies schließt das Opfer auch noch einen Vertrag durch die Bestätigung ab, welcher auf mehrere Jahre ausgelegt ist und mit einer automatischen Verlängerung versehen wurde. Wer Opfer dieser Betrugsmethode geworden ist sollte auf jeden Fall einen rechtsanwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Eine weitere, sehr weit verbreitete, Betrugsmethode im Internet ist die Gewinnspiel-Methode. Mit überaus attraktiven Preisversprechungen versuchen die Betrüger, an die Daten der Opfer heranzukommen. Die Gewinnspiel-Methode geht zumeist mit Phishing-Angriffen oder Abo-Fallen einher.

Der effektivste Schutz gegen die gängigen Betrugsmethoden im Internet ist natürlich eine stetig aktualisierte Sicherheitssoftware in Verbindung mit dem stets aktuellsten Browser. Auch Addblocker können durchaus einen Schutz gegen Betrugsmethodiken darstellen, allerdings ist letztlich kein Internetnutzer zu 100 Prozent gegen die Betrugsmethoden gefeit. Wer auf einen Betrug hereingefallen ist sollte jedoch nicht in Panik verfallen, sondern vielmehr erst einmal eine juristische Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Wir als etablierte Rechtsanwaltskanzlei können diesbezüglich sehr gern unsere Fachkompetenz zur Verfügung stellen, da wir über ein sehr engagiertes Team und die entsprechenden Erfahrungswerte verfügen. Sehr gern beraten wir Sie im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten und leiten auch für Sie die notwendigen Schritte ein, damit Sie Ihren Fall sorgenfrei abschließen können.

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