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Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen – Neuerungen zum 13.06.2014

1. Auktionsbeschreibung: Der Verkäufer muss nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetauktionshauses eBay die angebotene Ware vollständig und den Tatsachen entsprechend beschreiben sowie bestehende Mängel und Fehler der Ware ungefragt offenbaren. Die verwendeten Auktionsfotos müssen die angebotene Ware darstellen. Man darf in seinen Auktionen zudem nur Fotos verwenden, an denen man ein Urheber-/Nutzungsrecht inne hat, sonst drohen eine Abmahnung sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.

2. Ausschluss der Gewährleistung: Privatverkäufer können bei eBay-Auktionen die Gewährleistung grundsätzlich durch einen deutlich sichtbaren Hinweis in der Artikelbeschreibung ausschließen. Entspricht die Ware nicht der Artikelbeschreibung, muss der Privatverkäufer die Ware jedoch auf Verlangen des Käufers in den beschriebenen Zustand versetzen oder Schadensersatz leisten. Dies kann sehr teuer werden.

3. Kaufvertragsschluss bei eBay: Der Verkäufer gibt nach den AGB von eBay ein verbindliches Angebot ab, indem er die Ware anbietet. Dieses wird durch einen „Klick“ auf den Sofort-Kaufen-Button oder durch die Abgabe eines Gebotes durch den Käufer angenommen. Ein Vertrag kommt jedoch nur mit dem zum Zeitpunkt des Auktionsablaufs Höchstbietenden zustande. Bricht der Verkäufer ohne gesetzlich dazu berechtigt zu sein eine Auktion ab, kommt ein Vertrag zwischen Verkäufer und dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Der Käufer kann dann Lieferung verlangen.

4. Wer trägt die Gefahr des Warenuntergangs bei der Versendung an den Käufer? Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (= sog. Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Sache auf dem Versandweg gestohlen oder beschädigt wird. In diesem Fall muss er erneut liefern. Bei Privatverkäufen über eBay trägt der Käufer die Gefahr des Warenuntergangs auf dem Versandweg.

5. Widerrufsfrist bei eBay-Käufen: Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kauf über eBay bei ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform 14 Tage ab Lieferung der Ware. Das Widerrufsrecht kann nicht allein durch die Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Der Widerruf ist gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Dazu kann sich der Käufer des in der Regel vom Unternehmer mitgesandten Muster-Widerruf-Formulars bedienen. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Wurde der Käufer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, erlischt dieses erst 12 Monate und 14 Tage nach Lieferung der Ware. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob Neuware oder gebrauchte Ware gekauft wird. Ausnahmsweise besteht kein Widerrufsrecht für entsiegelte Datenträger, Videos, Zeitschriften, Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die sich nicht zur Rücksendung eignen und diverser anderer Waren. Eine Rücksendung der Ware in der Originalverpackung ist für einen ordnungsgemäßen Widerruf nicht erforderlich. Zudem muss der Käufer dem Verkäufer, wenn er widerruft, die angefallenen eBay-Gebühren nicht erstatten.

6.  Wer trägt im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten? Grundsätzlich trägt der Käufer die Rücksendekosten, wenn er durch den gewerblichen Verkäufer auf diese Rechtsfolge ordnungsgemäß hingewiesen wurde. Der Verkäufer kann die Rücksendekosten jedoch freiwillig übernehmen. Unfrei zurückgesendete Ware darf der Verkäufer nicht zurückweisen. Die Versandgefahr trägt der Verkäufer. Der gewerbliche Verkäufer kann im Fall des Widerrufs vom Käufer die Kosten der ursprünglichen Warensendung nicht erstattet verlangen.

7. Ist bei Rücksendung der Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Wertersatz zu leisten? Wertersatz ist ggfls. zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war und der gewerbliche Verkäufer den Verbraucher ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat.

8. Die gekaufte Ware wird nicht geliefert – was kann der Käufer tun? In diesem Fall sollte der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung (z.B. 7 – 14 Tage) setzen und (schriftlich) ankündigen, dass er bei fruchtlosem Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktritt. Nach Ablauf der Frist kann der Käufer dann vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten. Selbstverständlich kann der Käufer den Verkäufer auch auf Lieferung und/oder Schadensersatz verklagen.

9. Der Käufer zahlt nicht – was kann der Verkäufer tun? Zahlt der Käufer nicht, sollte der Verkäufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist (z.B. 7 – 14 Tage) zur Zahlung auffordern. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Verkäufer den Käufer sodann auf  Kaufpreiszahlung verklagen. Alternativ kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und die gelieferte Sache zurückverlangen und/oder Wertersatz vom Käufer verlangen.

10. Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat der Käufer?

Ist die Ware bei Lieferung mangelhaft, sollte der Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf den Kaufvertrag widerrufen. Dies muss durch eine ausdrückliche Erklärung des Käufers gegenüber dem Unternehmer als Verkäufer geschehen. Alternativ kann der Käufer Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann bei gebrauchter Ware auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf unter Privatleuten kann die Gewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings vereinbart werden. Bei eBay-Auktionen geschieht dies in der Regel durch die Formulierung „Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in der Artikelbeschreibung. Ist die erhaltene Ware mangelhaft und kann der Kaufvertrag nicht mehr widerrufen werden, so muss der Käufer zunächst vom Verkäufer „Nacherfüllung“ verlangen. Der Verkäufer kann die Ware reparieren oder austauschen. Die im Rahmen der Nacherfüllung anfallenden Versandkosten hat der Verkäufer zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern und unter Umständen Schadensersatz vom Verkäufer fordern. Beim Internetauktionshaus eBay darf nur Originalware verkauft werden. Bei Kauf eines Plagiats kann der Käufer auch bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss vom Vertrag zurücktreten. Wird gestohlene Ware gekauft, muss diese auf Verlangen an den Eigentümer herausgegeben werden.

11. Ein Spaßbieter hat meine Ware gekauft! Da ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat der Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung. Ebenso kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Ein Schadensersatzklausel in der Artikelbeschreibung in Höhe von 25% des Auktionspreises wurde vom Landgericht Aurich bei einmaliger Verwendung als wirksam angesehen (Urteil vom 12.12.2008, Az.: 1 S 244/08).

12. Bewertungsportal: Bewertungen auf eBay müssen den Tatsachen entsprechen und dürfen nicht beleidigend sein. Gegebenenfalls besteht ein Löschungsanspruch gegen den Vertragspartner, falls dieser eine Bewertung abgibt, die nicht den Tatsachen entspricht. Auch wenn eine Bewertung nicht den Tatsachen entspricht, hat der Verkäufer bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer nicht das Recht den Kaufpreis zurückzubehalten, bis die abgegebene Bewertung vom Käufer geändert wurde.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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