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Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen (BGH, Urteil vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07).
Widerruft ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag (z.B. Internetvertrag), so muss er die angefallenen Hinsendekosten der Ware nicht tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht (BGH, Urteil vom 07.07.20...
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