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Forum - Erfüllt gefakte Kataloganforderung § 269 StGB?
wuschel73 (Gast)
Erfüllt gefakte Kataloganforderung § 269 StGB?
Erfüllt gefakte Kataloganforderung § 269 StGB?
Eine Freundin von mir hat vor lauter Wut über die Parkkünste ihres Nachbarn bei Beate Uhse eine Kataloganforderung via Internet auf seinen Namen getätigt. Dabei hat sie eine email-Adresse angegeben, die sie sich lediglich ausgedacht (also nicht angelegt!) hat. Das hat sie auch bei der Polizei zugegeben, nachdem diese wegen Stalking ermittelt hat. Nun hat sie eine Anklageschrift gem. § 269 StGB zugestellt bekommen, wegen Fälschung beweiserheblicher Daten. Erfüllt die Tat überhaupt die Bedingungen dieses Paragraphen? Sie selbst hat ja keinerlei Vorteil erlangt, das "Opfer" ist auch nicht wirklich geschädigt worden.
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