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<rss version="2.0"> <channel><link>http://www.internetrechtsiegen.de/#seo.w.articles#</link><title>Artikel</title><description>RSS - Feed</description><item><title>eBay-Auktion &#x2013; vorzeitiger Auktionsabbruch und Schadensersatzpflicht des Verk&#xE4;ufers</title><pubDate>Fri, 27 Jan 2012 19:01:05 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Verkauft ein eBay-Verk&#xE4;ufer den Auktionsgegenstand anderweitig und bricht er sodann die eBay-Auktion ab, macht er sich gegen&#xFC;ber dem H&#xF6;chstbietenden schadensersatzpflichtig, da ihn ein Verschulden an dem Auktionsabbruch trifft (AG N&#xFC;rtingen, Urteil vom 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auktionsgegenstand unverschuldet besch&#xE4;digt oder abhandenkommt.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/eBay-Auktion-vorzeitiger-Auktionsabbruch-und-Schadensersatzpflicht-des-Verkaeufers_105</link></item><item><title>Fernabsatzvertrag: Postfachanschrift als Widerrufsadresse zul&#xE4;ssig?</title><pubDate>Wed, 25 Jan 2012 23:55:15 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Ein Unternehmer kann als Widerrufsanschrift eine Postfachadresse angeben, da der Verbraucher seine Widerrufserkl&#xE4;rung an diese Anschrift senden kann (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Az: VIII ZR 95/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Fernabsatzvertrag-Postfachanschrift-als-Widerrufsadresse-zulaessig_104</link></item><item><title>Forenbeitr&#xE4;ge &#x2013; Nutzeranspruch auf L&#xF6;schung gegen&#xFC;ber Forenbetreiber?</title><pubDate>Mon, 23 Jan 2012 21:13:41 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Einem Forennutzer steht kein L&#xF6;schungsanspruch oder Beseitigungsanspruch hinsichtlich seiner geposteten Forenbeitr&#xE4;ge gegen&#xFC;ber dem Forenbetreiber gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 98 Abs. 1 UrhG oder aufgrund einer sonstigen Anspruchsgrundlage zu (AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011, Az: 8 C 486/10). Ein L&#xF6;schungsanspruch kann nach &#xA7; 2 Abs. 2 UrhG bestehen, wenn der Beitrag eine Verk&#xF6;rperung menschlich-subjektiver und individueller Kreativit&#xE4;t darstellt, die auf einer besonderen geistigen Leistung beruht.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Forenbeitraege-Nutzeranspruch-auf-Loeschung-gegenueber-Forenbetreiber_103</link></item><item><title>Facebook-Seite &#x2013; Impressumpflicht f&#xFC;r gewerbliche Seiten?</title><pubDate>Wed, 11 Jan 2012 23:19:45 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Nunmehr vertritt auch das LG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11, die Auffassung, das eine Unternehmens-Facebook-Seite ein ordnungsgem&#xE4;&#xDF;es Impressum haben muss. Dies hatte bereits zuvor das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11 ebenso entschieden. Es k&#xF6;nnte somit sein, dass bald eine neue Abmahnwelle kommt. Eine Erg&#xE4;nzung der bestehenden Facebook-Seite sollte somit sofort vorgenommen werden.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Facebook-Seite-Impressumpflicht-fuer-gewerbliche-Seiten_102</link></item><item><title>Vertrauliche Emails &#x2013; Weitergabe oder Ver&#xF6;ffentlichung erlaubt?</title><pubDate>Mon, 09 Jan 2012 21:09:29 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Die unerlaubte Ver&#xF6;ffentlichung einer f&#xFC;r einen eingeschr&#xE4;nkten &#xFC;berschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail stellt eine Beeintr&#xE4;chtigung des Allgemeinen Pers&#xF6;nlichkeitsrechts des Absenders dar. Dem Absender stehen bei einer widerrechtlichen Ver&#xF6;ffentlichung oder Weitergabe durch den Empf&#xE4;nger Schadensersatz- und Unterlassungsanspr&#xFC;che gegen&#xFC;ber diesem zu (LG Saarbr&#xFC;cken, Urteil vom 16.12.2011, Az: 4 O 287/11). Der Wille des Absenders an der Geheimhaltung muss jedoch aus der Email hervorgehen bzw. in der Email erkennbar sein. Hierf&#xFC;r reicht z.B. nachfolgender Disclaimer aus: &#x201E;Diese E-Mail enth&#xE4;lt vertrauliche und rechtlich gesch&#xFC;tzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrt&#xFC;mlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar&#x201C;.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Vertrauliche-Emails-Weitergabe-oder-Veroeffentlichung-erlaubt_101</link></item><item><title>Stromunterbrechung &#x2013; Schadensersatzpflicht bei Datenverlust auf Festplatte</title><pubDate>Mon, 26 Dec 2011 18:12:21 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Wird die Stromleitung eines Hauses bzw. einer Firma durch Bauarbeiten besch&#xE4;digt und entsteht bei den Computern hierdurch ein Datenverlust, so stellt dies eine Eigentumsverletzung im Sinne von &#xA7; 823 BGB dar, f&#xFC;r die der Sch&#xE4;diger bzw. dessen Versicherung Schadensersatz leisten muss (OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2011, Az: 2 U 98/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Stromunterbrechung-Schadensersatzpflicht-bei-Datenverlust-auf-Festplatte_100</link></item><item><title>Telekommunikationsvertrag &#x2013; Abtretung von Forderungen</title><pubDate>Tue, 06 Dec 2011 20:33:20 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Tritt ein Telekommunikationsunternehmen Forderungen aus Telefonmehrwertvertr&#xE4;gen an Factoringunternehmen etc. ab und werden hierbei die vollst&#xE4;ndigen Verbindungsdaten (ungeschw&#xE4;rzte Einzelverbindungsnachweise) an das Factoringunternehmen &#xFC;bergeben, so ist die Abtretung wegen des Versto&#xDF;es gegen das Fernmeldegeheimnis gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 134 BGB i.V.m. &#xA7; 206 Abs. 1 StGB i.V.m. &#xA7; 88 TKG nichtig, so dass das Factoringunternehmen keine Anspr&#xFC;che geltend machen kann (AG Bremen, Az: 9 C 430/11, Urteil vom 20.10.2011).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Telekommunikationsvertrag-Abtretung-von-Forderungen_99</link></item><item><title>Bekanntgabe der Verk&#xE4;uferanschriften bei dem Internetauktionshaus eBay</title><pubDate>Mon, 05 Dec 2011 22:20:30 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Das Internetauktionshaus eBay muss bei offensichtlichen Markenrechtsverletzungen in eBay-Auktionen die Verk&#xE4;uferanschriften dem Markenrechtsinhaber mitteilen. Eine Rechtsverletzung ist offensichtlich, wenn keine ernsthafte M&#xF6;glichkeit zu einer abweichenden rechtlichen oder tats&#xE4;chlichen Beurteilung besteht. An die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung sind wegen m&#xF6;glicher Auswirkungen zu Lasten nicht beteiligter Dritter strenge Anforderungen zu stellen, so dass Zweifel in tats&#xE4;chlicher oder rechtlicher Hinsicht der Annahme einer offensichtlichen Rechtsverletzung entgegen stehen (LG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az.: 16 O 417/10).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Bekanntgabe-der-Verkaeuferanschriften-bei-dem-Internetauktionshaus-eBay_98</link></item><item><title>Sponsored Links &#x2013; Haftung des Webseitenbetreibers</title><pubDate>Thu, 01 Dec 2011 21:47:09 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Bindend man als Webseitenbetreiber Werbelinks (sog. &#x201E;sponsored links&#x201C;) auf seiner Internetseite ein, haftet man f&#xFC;r Rechtsverletzungen, die durch diese Werbelinks begangen werden, wenn man Kenntnis von m&#xF6;glichen Rechtsverletzungen hat (LG Stuttgart, Beschlu&#xDF; vom 11.11.2011, Az.: 17 O 706/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Sponsored-Links-Haftung-des-Webseitenbetreibers_97</link></item><item><title>Widerrufsrecht bei telefonischen Heiz&#xF6;lbestellungen?</title><pubDate>Tue, 29 Nov 2011 21:25:11 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Das Widerrufsrecht ist bei telefonischen Heiz&#xF6;lbestellungen nach &#xA7; 312 d Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, weil Gegenstand des Vertrages Heiz&#xF6;l und damit eine Ware ist, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten k&#xF6;nnen. Zwar nennt &#xA7; 312 d Abs. 4 Nr. 6 beispielhaft vor allem Finanzdienstleistungen, die Aufz&#xE4;hlung ist aber gerade nicht abschlie&#xDF;end. Zu den in der Vorschrift genannten Waren geh&#xF6;ren auch die an den B&#xF6;rsen gehandelten Rohstoffe. Der &#xD6;lpreis unterliegt erheblichen Schwankungen auf den Finanzm&#xE4;rkten, auf welche der Heiz&#xF6;lverk&#xE4;ufer keinerlei Einfluss hat und die innerhalb k&#xFC;rzester Zeit auftreten k&#xF6;nnen. In einem solchem Fall &#xFC;bernehmen beide Parteien das Risiko, dass sich ihre Einsch&#xE4;tzung nachtr&#xE4;glich als fehlerhaft erweist. Der Ausschluss des Widerrufsrechts rechtfertigt sich daraus, dass dem Heiz&#xF6;lverk&#xE4;ufer dieses Risiko nicht einseitig aufgeb&#xFC;rdet werden soll (LG Duisburg, Urteil vom 22.05.2007, Az: 6 O 408/06).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.internetrechtsiegen.de/Artikel/Widerrufsrecht-bei-telefonischen-Heizoelbestellungen_96</link></item></channel></rss>

