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Überrumpelung am Telefon – WarenzusendungÜberrumpelung am Telefon – Warenzusendung Wird man in einem Telefongespräch durch eine Versandfirma überrumpelt und bekommt man sodann unaufgefordert bzw. ungewollt Waren mit einer Rechnung zugesandt, so ist diese Vorgehensweise des Versandunternehmens nicht zulässig. Man muss die zugesandten Waren nicht abnehmen (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 05.05.2010, Az: 11 O 42/09). Verbrauchern steht in jedem Falle zudem noch ein Widerrufsrecht zu.
20.07.2010, 20:08 von RAKotz |
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