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Twitter-Links – HaftungTwitter-Links – Haftung Verlinkt man seinen Twitter-Account mit rechtswidrige Mitteilungen Dritter, so kann man diesbezüglich auf Unterlassung und Schadensersatz von dem Geschädigten bzw. Betroffenen in Anspruch genommen werden (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.04.2010, Az: 3-08 O 46/10). Man sollte daher abwägen, mit welchen Nachrichten eine Verlinkung vorgenommen wird, da dies sonst sehr teuer werden kann.
26.06.2010, 11:49 von RAKotz |
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