• Startseite
  • Information
  • Kommunikation
  • Benutzer
  • Statistik
  • Download
Willkommen, Gast!   de

 Rechtsanwälte Kotz Onlineberatung

Wer ist online?

Klappen
  • Gäste: 16

Internetshop – Bestellbestätigung als Angebotsannahme?

Seite drucken Als PDF exportieren

Internetshop – Bestellbestätigung als Angebotsannahme?

Internetshop – Bestellbestätigung als Angebotsannahme?

Bestellt ein Käufer Waren bei einem Internetshop und erhält er daraufhin eine Bestellbestätigung, so stellt dies noch keine Angebotsannahme durch den Verkäufer dar (AG München, Urteil vom 04.02.2010, Az:  281 C 27753/09). Die übersandte Bestellbestätigung stellt lediglich eine Mitteilung dar, dass die Bestellung bei dem Internetshop eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Ware an den Käufer sendet, oder ihm mitteilt, dass er sein Kaufvertragsangebot annimmt.

02.08.2010, 21:03 von RAKotz | 350 Aufrufe
Bewertung: 1 2 3 4 5

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Navigation

Suchen

www.ra-kotz.de Rechtsanwälte Kotz Siegen

Forum - News

02.07.2011, 02:02
Hi,   stimmt es, dass man wegen der Fotografen-Lizenz selbst bei Netzwerken wie www.facebook.de o...
13.04.2011, 13:17
Ich entwickle ein Onlineportal zur Verknüpfung von Fotografen und Sportlern. Fotografen bieten da...
15.07.2010, 15:45
Hallo!   Vor kurzem habe ich bei Facebook bei einem Voting-Gewinnspiel teilgenommen. Es hieß, das...
14.07.2010, 23:06
Hallo, meine Mutter hat letztes Monat von einer Inkasso-Firma die bereits im MDR und im Internet ...
28.06.2010, 16:37
Ich wollte mir eine Seite im Internet anschauen, dazu musste ich mich erst anmelden, was ja heut ...

RSS-Feed Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

 QR Code Rechtsanwälte Kotz