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Fürsorgepflicht eines Telefonunternehmens bei Rechnungen und ihrer UrsacheFürsorgepflicht eines Telefonunternehmens bei Rechnungen und ihrer Ursache Entstehen bei einem Kunden plötzlich auffällig hohe Telefonkosten bzw. Internetnutzungskosten, so muss das Telefonunternehmen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Sachverhalt und die Ursachen der Kostenexplosion unaufgefordert überprüfen (LG Bonn, Az: 7 O 470/09). Im vorliegenden Fall entstanden aufgrund einer fehlerhaften DSL-Routereinstellung monatliche Internetnutzungskosten in Höhe von 1000 Euro, statt von 40 Euro.
12.08.2010, 20:47 von RAKotz |
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